Kirchgeld (Ortskirchensteuer)Zahlungsverpflichtung

Hallo!

Angenommen jemand lebt in Hessen, ist katholisch und zahlt regelmäßig Kirchensteuer.

Der Katholische Kirchengemeindeverband hat nun zusätzlich eine Aufforderung zur Zahlung von Kirchgeld (Ortskirchensteuer) an diese Person versendet.

Ist dieser jemand verpflichtet auch noch Kirchgeld zu zahlen oder ist dies eine freiwillige Abgabe zu der er nicht gezwungen werden kann?

Gruß
Maria

OT
Oh man,

wieder einmal ein Beweis, dass sich die Kirche nicht auf ihre Gläubigen verlassen kann, nein zum Zwangs-Geldeintreiben ist die Kirche da, damit noch mehr in Gold gelegt werden kann.

für mich ist es doch ein Beweis, dass die Kirche nicht an dem Seelenheil interessiert ist, sondern am Geld.

Wenn die Kirch so „toll“ wäre, dann würden freiwillige Spenden ausreichen, um alles intakt zu halten.

oder sind die Spenden nicht genug für die Obrigkeit??

LG

Andrea

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Hallo Maria,

das Kirchgeld ist insofern eine freiwillige Abgabe, als es nur von Volljährigen erhoben wird, die ihrerseits nicht gezwungen sind oder werden können, einer hebeberechtigten Kirche anzugehören. Maßgebend sind aber die Verhältnisse zum 1.1. eines Kalenderjahres, also am 2. Januar austreten führt nicht zum Wegfall des Kirchgeldes 2005.

Für diejenigen, die einer hebeberechtigten Kirche angehören, ist die Erhebung des Kirchgeldes aber durch Abgabenordnung und entsprechende Ländergesetze gedeckt und sanktioniert.

Kirchgeld kann erhoben werden nach Maßgabe von Grundbesitz, Vermögen oder Einkommen. Erhebung nach Vermögen ist heute faktisch bedeutungslos, weil es keine VSt mehr gibt und deswegen die Vermögensverhältnisse nicht amtlich erhoben werden. Erhebung nach Grundbesitz (in feudaler Tradition) ist die häufigste Form.

Eine besondere Erhebungsform ohne besondere Bemessungsgrundlage bildet das sog. „einfache Kirchgeld“, wenn ich mich recht entsinne, geht es um 1,50€ pro Jahr.

Das Kirchgeld darf bloß „zur Deckung des Finanzhaushaltes“ einer Kirchengemeinde erhoben werden. D.h. eine Kirchengemeinde, die ihren Haushalt aus eigenen Mitteln und Zuweisungen klarkriegt und mit dem Kirchgeld Überschüsse erzielen würde, kann die Erhebung von Kirchgeld nicht wirksam beschließen. Für Mitglieder der Gemeinde, die diese nicht verlassen wollen, empfiehlt sich also mittelfristig, im örtlichen Kirchenrat/Kirchengemeinderat/Kirchenvorstand (je nach Land und Konfession) bzw. zu dessen Wahlen die Rückkehr zu den Prinzipien des Hl. Franz von Assisi zu propagieren.

Schöne Grüße

MM

Hallo!
Danke für eure Antworten.
Leider finde ich meine Fragen noch immer nicht ganz geklärt.

Die Kirchensteuer muss gezahlt werden, wenn jemand einer (in diesem Fall einer katholischen) Kirche angehört.Es sei denn, jemand tritt aus der Kirche aus.

In meiner Frage geht es jedoch darum, dass zusätzlich noch Kirchgeld (auch Ortskirchensteuer genannt) an die Kirche gezahlt werden soll.

Versucht die Kirche hier nur weitere Gelder (Spenden) einzutreiben, die man garnicht zahlen müsste oder muss man?

Offizielle Zahlungsaufforderung (sogar eine Mahnung) mit Zahlkarte als Anhang werden dem Mitglied zugesendet. Ich bezweifle jedoch, dass die Kirche ein Recht auf das Einziehen von Kirchgeld hat.

Gruß
Maria

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Hallo nochmal,

Du hast Recht, ich hab da bissel arg ins Ungewisse geschwafelt.

Zu Deiner eigentlichen Frage:

In der für Steuern und Abgaben grundlegenden Rechtsnorm, der Abgabenordnung (AO), findet man wenig zur Frage der Kirchensteuer, weil das Recht der Kirchen, Steuern und Abgaben nach Maßgabe des öffentlichen Rechtes zu erheben, Verfassungsrang hat. Dort allerdings ganz verschwiegen versteckt in Art 140GG, der seinerseits bloß auf einige Artikel der Weimarer Verfassung verweist, die den nämlichen Inhalt haben.

Was konkret Hessen betrifft, kann ich Dir die Umsetzung dieses Rechtes als Quelle verlinken:

http://www.kigst.de/gesetze/kirchgesetze/kistg-l-hes…

Verfahrenstechnisch (Besteuerungsverfahren, Rechtsmittel, Beitreibung etc.) gelten die Bestimmungen der AO. Heißt konkret: Wegen zwölf Euro Kirchgeld (ist das jetzt mehr oder weniger als dreißig Silberlinge?) können Dir „theoretisch“ alle Bankkonten gepfändet werden, ohne dass das Ritual des Mahnbescheides etc. wie im Zivilrecht eingehalten werden muss.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Maria,

guck mal hier:

http://www.kigst.de/gesetze/kirchgesetze/kisto-sak-h…

Nach § 4 der hessischen Kirchensteuerordnung dürfen Kirchengemeinden zusätzlich zur Kirchensteuer noch eine Ortskirchensteuer erheben.

Gruß

Peter

Ergänzung
interessant ist ja auch, dass nur die Ortskirchensteuer zahlen müssen, die auch Grundsteuer zahlen müssen, also Wohnungseigentum besitzen…

Hallo,
ich bin auch ein Hesse und erhalkte von meine Kirchengemeinde jährlich diese
Mitteilung (Mahnung allerdings keine). Ich muss nicht zahlen, und wenn es doch tue, darf
sogar die Höhe selbst bestimmen.
Das Geld wird von der Gemeinde für regionale Zwecke (z.B. Renovierungen)
benutzt.
Zum Schluss noch einen Hinweis.
Was ich das zahle, bekomme ich beim Finanzamt 100%ig zurück, da dieser Beitrag der
Kirchensteuer zugerechnet wird und die habe ich ja schon voll über mein Gehalt gezahlt.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo!
Danke für alle Antworten.
Es handelt sich übrigens um den nicht gerade niedrigen Betrag von
31 €. Ich bin wohl gesetzlich verpflichtet diese Kirchensteuer für 2004 zu zahlen. Dies ist für mich jedoch nun endgültig der Grund, um aus der Kirche auszutreten. Ich finde diese Abgabe zusätzlich zur Kirchensteuer - die schon erheblich ist - schlicht unverschämt und empfinde dies als „Abzocke“, die der Kirche nicht würdig ist. Ob die Kirche sich damit einen Gefallen getan hat? Ich denke dies geht eindeutig zu weit.

Gruß
Maria

Hi,

na dann warte mal ab. Für den Austritt mußt du zum Meldeamt. Das kostet gebühren. Auh wird der Austritt erst einige Zeit später wirksam, dh du muß noch einige monate zahlen. außerdem, wenn du diesen zettel verlierst, kann die kireche nach zig jahren kommen und sagen, du bist nie ausgetreten. dann wars das und du darfst nachzahlen.

grüße

matthias

Schwarzmalerei!
Hi!

na dann warte mal ab. Für den Austritt mußt du zum Meldeamt.

Vorher muss sie zum Amtsgericht!

Das kostet gebühren.

Stimmt! Einmalig 25 €! Verrechne da mal mit der Kirchensteuer in spe für 2005…

Auh wird der Austritt erst einige Zeit
später wirksam, dh du muß noch einige monate zahlen.

Maximal (wenn man nicht ewig mit dem Gang vom Gericht zum Finanz- oder Meldeamt wartet) 2!

außerdem,
wenn du diesen zettel verlierst, kann die kireche nach zig
jahren kommen und sagen, du bist nie ausgetreten. dann wars
das und du darfst nachzahlen.

Das ist Unfug! Wozu, glaubst Du, muss der Austritt in Deutschland bei einer Behörde beantragt werden? Meinst Du, dass diese keine Aufbewahrungspflicht für Dokumente haben?

Ebenso wird das Finanzamt oder Einwohnermeldeamt einen Aktenvermerk erstellen, auf welche Grundlage die Änderung der LStKarte fußt!

LG
Guido

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Ach so - der Link :wink:
http://www.kirchenaustritt.de/

LG
Guido

Hallo Maria,
nun reg dich doch nicht auf - wenn nicht zahlen willst, dann tu das auch nicht - aus und ende.
Ich bin fürwahr kein frommer Katholik und sehe die Kirche maximal einmal im Jahr, wenn nicht
gerade eine Hochzeit, Taufe oder Beerdigung ansteht. Für eine Abzocke halte ich das nicht.
Ich muss ja nicht und wie gesagt, wenn ich 20,00€ gebe, bekomme ich die vom Finanzamt wieder.

Gruss

Günter Czauderna

Hi!

na dann warte mal ab. Für den Austritt mußt du zum Meldeamt.

Vorher muss sie zum Amtsgericht!

Ist das wirklich so, oder von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Bei uns in Bayern geht man auf’s Standesamt, erklärt seinen Austritt, zahlt (vor
13 Jahren 30 DM glaubich), unterschreibt, und das war’s. Wenn man die
Lohnsteuerkarte dabei hat, wird die auch gleich berichtigt.

Der Austritt wurde dann im folgenden Monat wirksam.

Grüße vom T.

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