Kirchgeld und Kirchensteuer NRW

Hallo @all :smile:

Folgende Situation: In einer Ehe sine beide Partner berufstätig. Der Partner mit Steuerklasse 3 ist aus der Kirche ausgetreten. Der Partner mit Steuerklasse 5 ist in der Kirche verblieben.

Dazu nun 2 Fragen (Bundesland NRW):

  1. Muss der konfessionslose Partner nun das sog. Kirchgeld an das Finanzamt zahlen?

  2. Wird bei der Kirchensteuer-Festsetzung das Einkommen des konfessionslosen Partners berücksichtigt? (Stichwort: Ehegattensplitting)

Danke vorab für die Infos…

Viele Grüße

Hasenfuß

Annahme: verheiratet, der der die Kohle verdient ist aus der Kirche ausgetreten. Der/die andere ist noch drin.

Hiesse früher „0“ für die Kirche. Dann schuf man das „Kirchgeld“, um den noch in der Kirche befindlichen Lebenspartner zur Kasse zu bitten.

Das habe ich im internet gefunden:
Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Erhebung des Besonderen Kirchgeldes steht unter anhaltender Kritik und beschäftigt immer wieder die Gerichte, auch die Verfassungsgerichte. Gerügt wird, dass es sich im Ergebnis um eine Umgehung des staatskirchenrechtlichen Verbots der Belastung des nicht der Kirche angehörenden Ehegatten mit der Kirchensteuer des anderen handele, da nur dieser eine solche Steuer wirtschaftlich tragen könne. Im Ergebnis werde darüber hinaus nach wie vor die Kirchensteuer von dem Einkommen des nicht der Kirche angehörenden Ehepartners abhängig gemacht. Zudem führe die Erhebung zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung, da sie nicht alle Ehepaare gleich treffe, sondern abhängig von nicht staatskirchenrechtlich oder kirchensteuerrechtlich relevanten Unterscheidungen, wie der Frage der Wahl der einkommensteuerrechtlichen Veranlagung, sei. [12] Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Einführung des Besonderen Kirchgeldes als eine Besteuerung nach dem Lebensaufwand unter Gleichheitsgesichtspunkten dazu zwinge, zumindest in glaubensverschiedenen Ehen die Kirchensteuer stets als Aufwandsbesteuerung durchzuführen und somit der allein oder mehr verdienende der Kirche angehörige Ehegatte wiederum nur mit seinem Anteil am allgemeinen Lebensaufwand besteuert werden dürfe, [13] ein Einwand, der selbst von Befürwortern der Regelung gestützt wird.

Hi,

http://www.ekd.de/themen/49743.html

http://www.ekbo.de/serviceundkontakt/6741_6169.php

http://www.steuer-forum-kirche.de/kistg-l-nrw.htm

http://www.kirchensteuern.de/Texte/KirchgeldHaupttex…

Schöne Grüße
C.

Das Verfassungsgericht hat da was in Arbeit:

Kirchgeld. Verstößt das besondere Kirchgeld, das in manchen Bundesländern erhoben wird, gegen die im Grundgesetz verankerte Glaubensfreiheit? (BVerfG, Az. 2 BvR 591/06)

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=9058&cfid=4138…