Kirchhofs Steuermodell - weitergedacht

Hallo,
mir ist gerade, wie sicher vielen zur Zeit, wieder einmal Kirchhofs Steuermodell durch den Kopf gegangen.
Beim Kindergeld ist es ja derzeit so, daß das ausgezahlt wird, wenn der Steuerfreibetrag nicht erreicht wird. Ich nehme an, (hoffe) daß das mit der CDEU-Regierung so bleibt, daß Herr Kirchhof schlicht ‚vergessen‘ hat, das zu erwähnen, weil er die Erwähnung für unnötig gehalten hat. Ein paar Monate vorher war in Kirchhofs Steuermodell noch kein Jinderfreibetrag enthalten, dafür aber ein generelles Kindergeld von €200/Monat. (Der Freibetrag ergibt nur €166/Monat)

Wenn Herr Kirchhof seine Pläne irgendwann mal umsetzen kann, wird es also vermutlich für kleine Einkommen Kindergeld, für größere den Kinderfreibetrag geben.

Die CDU und Herr Kirchhof sind ja bemüht, ihr Engagement für Familien und Geringverdiener zu betonen.

Wie wäre es, diese Regelung, die es vermutlich für das Kindergeld geben wird, auf alle Freibeträge auszuweiten? Also Freibeträge komplett abschaffen und pro Kopf €166,- auszahlen. (Natürlich mit Anrechnung auf Sozialleistungen wie SoHi oder ALGII)
Den Nutzen hätten alle, die die Freibetragsgrenze nicht erreichen, also kleine Einkommen. Das Geld würde mal da ankommen, wo es gebraucht wird. … (Ich hätte nichts dagegen, wenn der Betrag auf €200 angehoben wird, um den als ungerecht angesehenen Vorteil von ALGII-Empfängern zu kompensieren, :wink: aber das wird wohl nicht finanzierbar sein.)

Was haltet Ihr von der Idee?

Keine Freibeträge, Steuern ab dem ersten Euro, dafür aber €166,- ‚Bürgergeld‘ für jeden. (Gern mehr, wenn es finanzierbar ist. :wink:) Ab einem Einkommen von €8000/Person im Haushalt ist das mit Kirchhofs Vorschlag identisch.

Gruß, Rainer

Gelten die 166 Euro „Bürgergeld“ auch als Einkommen und sind damit zu versteuern? Werden sie auf ALG2 angerechnet oder draufgesattelt?

Bei ganz niedrigen Einkommen würde man natürlich mit deinem Modell besser fahren (bei 800 Euro Monatseinkommen bekommst du nach Abzug der Steuern und plus 166 Euro sogar noch was raus). Sobald du aber etwas mehr verdienst und etwa ein Kind hast (zusätzlicher Freibetrag), fährst du mit Kirchhof besser, würde ich sagen.
Aber du sagst es ja selbst. Wer soll das bezahlen?

Gruß
André

Hallo André,

Gelten die 166 Euro „Bürgergeld“ auch als Einkommen und sind
damit zu versteuern?

Nein, das ist ja der ‚Steuerfreibetrag‘, der nur bar ausgezahlt wird.

Werden sie auf ALG2 angerechnet oder draufgesattelt?

Angerechnet. Das ist ja ein Grundfreibetrag, der auch jetzt schon im ALGII enthalten ist. An der Stelle ändert sich nichts.

Bei ganz niedrigen Einkommen würde man natürlich mit deinem
Modell besser fahren (bei 800 Euro Monatseinkommen bekommst du
nach Abzug der Steuern und plus 166 Euro sogar noch was raus).

Genau das ist gemeint, darum geht es.

Sobald du aber etwas mehr verdienst und etwa ein Kind hast
(zusätzlicher Freibetrag), fährst du mit Kirchhof besser,
würde ich sagen.

Nein, dann hast Du bei Kirchhof einen Freibetrag von 8000 Euro, bei 25% sind das 2000 Euro Steuerersparnis. Teile die mal duch die 12 Monate. :wink: Du bekommst von Kirchhof die 166 Euro, wenn Du alle Freibeträge ausschöpfst. Bei Kirchhof gibt es bis zu 166 Euro/Monat. Da habe ich die Zahl ja her. :wink:

Aber du sagst es ja selbst. Wer soll das bezahlen?

Das hat sich nur auf mehr bezogen. Die 166 Euro bekommen mit Kirchhof die meisten, im ALGII oder SoHi sind sie enthalten, nur die Leute mit kleinen Einkommen bekommen weniger. Dafür gibt es bei Kirchhof noch einen steuerbegünstigten Bereich über den Freibeträgen. Läßt er den weg, ist das Modell finanziert. Da geht es nicht um können, nur um wollen.

Gruß, Rainer