Hallo,
es gibt in D ja zwei Arten, eine Ehe zu schließen, zivil und kirchlich:
Zivilrecht
Um zu heiraten, muß man den Auszug aus dem Familienstammbuch nachweisen, und im Stammbuch ist vermerkt, ob man schon verheiratet ist, oder nicht.
Also wenn ich in München geboren bin wurde ich in das Stammbuch meiner Familie eingetragen, wenn ich jetzt in Köln heiraten will, muß ich den Auszug aus dem Familienstammbuch mitbringen (aus München). Wenn ich dann geheiratet habe, meldet das das Standesamt Köln an das Standesamt München. Wenn ich jetzt nochmal heiraten möchte, z.B. in Hamburg, müßte ich wieder den Auszug aus dem Familienstammbuch mitbringen, in dem aber jetzt drinsteht, daß ich bereits verheiratet bin.
Kirchenrecht
Die Kirche sichert sich zweimal ab, zuerst muß man nachweisen, daß die beiden Partner schon zivilrechtlich verheiratet sind, zum anderen läuft der Nachweis über die Ehefähigkeit über das Taufbuch.
Im Taufbuch wird, wie der Name sagt, ein Eintrag angelegt, wenn ein Kind getauft wird. Wenn ich jetzt z.B. in München getauft wurde und in Köln heiraten will, so muß ich wieder den Auszug aus dem Taufbuch (aus München) nachweisen, in dem steht, daß ich noch nicht verheiratet bin. Wurde ich dann in Köln getraut meldet das der zuständige Pfarrer an die Gemeinde in München, daß ich getraut wurde.
Meine Frau wurde z.B. in Italien getauft, daher hatte sie einen Auszug aus dem italienischen Taufbuch, nach der Heirat wurde dann auch im Taufbuch in Italien ein entsprechender Eintrag gemacht.
Ein interessanter Hintergrund ist, daß eine kirchliche Trauung in Italien eine zivilrechtliche ersetzt, d.h. wenn man kirchlich heiratet ist man auch gleichzeitig zivil verheiratet.
Das Eherecht ist nicht so ganz einfach, und Sonderfälle müssen immer getrennt betrachtet werden.
Wie geht man z.B. mit einem Moslem um, der in Deutschland lebt und jetzt mehr als eine Frau heiraten will (Moslems dürfen doch bis zu vier Ehefrauen haben, oder?)
Gerhard