Hallo,
gilt bei den kirchlichen Verbänden wie z.B der Diakonie das Betriebsverfassungsgesetz oder gelten hier eigene Gesetze?
Gruß
Josef Spies
Hallo,
gilt bei den kirchlichen Verbänden wie z.B der Diakonie das Betriebsverfassungsgesetz oder gelten hier eigene Gesetze?
Gruß
Josef Spies
Guten Tag,
gilt bei den kirchlichen Verbänden wie z.B der Diakonie das
Betriebsverfassungsgesetz
Nein.
oder gelten hier eigene Gesetze?
Es gibt eigene Regelungen: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen
Gruß
Stefan
Guten Tag,
Hallo,
gilt bei den kirchlichen Verbänden wie z.B der Diakonie das
BetriebsverfassungsgesetzNein.
Das stimmt nicht so ganz, denn die Vorraussetzungen des § 118 müssen schon erfüllt sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__118.html
Gründet eine Kirche bzw. kirchliche Einrichtung eine Firma, die sich nicht überwiegend direkt karitativen Zwecken widmen z. B. eine reine Putz- oder Verpflegungsfirma (z. B. als Tochter eines Heimes oder mehrerer Einrichtungen gemeinsam) hat die Rechtsprechung die Gültigkeit des BetrVG in den letzten Jahren auch dann bejaht, wenn diese Firma zu 100% in kirchlichem Besitz war.
&Tschüß
Wolfgang