Kirchliche Hochzeit möglich?

Hallo zusammen!

Was mich schon immer einmal interessiert. Normalerweise kann man kirchlich ja nur einmal heiraten. Wenn man geschieden ist, geht das nur mehr standesamtlich.

Was ist aber, wenn ein Paar geschieden ist und der EX-Partner sei es durch Unfall oder durch Selbstmord stirbt. Kann dann der übriggebliebene Partner trotzdem noch einmal kirchlich heiraten?

Und was ist wenn man nur standesamtlich verheiratet ist, sich vom ersten Mann scheiden lässt, den zweiten Mann standesamtlich heiratet und danach aber mit diesen eine kirchliche Hochzeit eingehen will? Ist das dann dennoch möglich?

Ich meine jetzt dazu die röm.-kath. Kirchensicht.

Liebe Grüsse

Petra H.

Hallo,

Was ist aber, wenn ein Paar geschieden ist und der EX-Partner
sei es durch Unfall oder durch Selbstmord stirbt. Kann dann
der übriggebliebene Partner trotzdem noch einmal kirchlich
heiraten?

Natürlich geht das. Man verspricht ja so lange verheiratet zu sein, „bis der Tod euch scheidet“.

Und was ist wenn man nur standesamtlich verheiratet ist, sich
vom ersten Mann scheiden lässt, den zweiten Mann
standesamtlich heiratet und danach aber mit diesen eine
kirchliche Hochzeit eingehen will? Ist das dann dennoch
möglich?

Auch das ist möglich. Die standesamtliche Hochzeit ist zwar Voraussetzung für eine kirchliche Hochzeit, sie zählt für die Kirche aber nicht. Du kannst also schon 3 Mal standesamtlich verheiratet gewesen sein, das ist der Kirche egal.
Wer als Katholik schon einmal evangelisch geheiratet hat und inzwischen geschieden ist, kann noch einmal katholisch heiraten, weil die evangelische Hochzeit für die katholische Kirche nicht zählt.

Gruß,
Booze

Hallo,

Du kannst also schon 3 Mal standesamtlich
verheiratet gewesen sein, das ist der Kirche egal.

Und die 10 Kinder aus 3 Ehen laufen dann gleich zur anschließenden Taufe mit. Oder wie?
Also Kirchengesetze sind schon manchmal echt merkwürdig.
Aber halt, lehnt die kath. Kirche nicht den GV vor der Ehe ab? Wie kann es dann solche Hochzeiten geben?

Wer als Katholik schon einmal evangelisch geheiratet hat und
inzwischen geschieden ist, kann noch einmal katholisch
heiraten, weil die evangelische Hochzeit für die katholische
Kirche nicht zählt.

Auch ziemlich unlogisch. Als wenn nicht beide Kirchen an den gleichen Gott glauben würden!

Gruß Steffi

Hallo,

Und die 10 Kinder aus 3 Ehen laufen dann gleich zur
anschließenden Taufe mit. Oder wie?

klar, kein Problem

Also Kirchengesetze sind schon manchmal echt merkwürdig.
Aber halt, lehnt die kath. Kirche nicht den GV vor der Ehe ab?
Wie kann es dann solche Hochzeiten geben?

Nachdem man ohne kirchliche Trauung nicht verheiratet ist, darf man nach der standesamtlichen Hochzeit natürlich keinen GV haben.
Allerdings ist das eine die Theorie, das andere die Praxis. Der Pfarrer wird die Kinder trotzdem taufen.

Als wenn nicht beide Kirchen an den gleichen Gott glauben würden!

Das tun sie, aber auf unterschiedliche Weise. Befrag mal den Benedetto dazu!

Gruß,
Booze

Hallo,

Wer als Katholik schon einmal evangelisch geheiratet hat und
inzwischen geschieden ist, kann noch einmal katholisch
heiraten, weil die evangelische Hochzeit für die katholische
Kirche nicht zählt.

meine Schwester musste ihre evangelische Ehe nach der Scheidung
annullieren lassen, sonst hätte sie nicht katholisch heiraten dürfen.

Gruss Peter

Hallo Booze,
das stimmt nur bedingt. Man kann als Katholik evangelisch heiraten, und die Ehe vor der kath., Kirche als gültig erklären lassen.Dann kann man nicht mehr katholisch kirchlich heiraten. Du hast recht, wenn man ohne irgendwelche Formalitäten bei der kath. Kirche evangelisch heiratet, dann gilt das vor der kath. Kirche nicht als Sakrament, und der kath Partner kann kath. kirchlich heiraten nach der Scheidung, genau so der evangelische Partner, wenn er nach der Scheidung einen Katholiken in der Kath. Kirche heiraten möchte.,
Das kath.Kirchenrecht scheint in dieser Hinsicht sehr kompliziert zu sein. Wenn man es einmal geblickt hat, dann geht es.

Gruß Heiner Kapp

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Steffi!

Von etwaigen Kinder hab ich eigentlich in meiner Frage nicht gesprochen. Ich wollte lediglich wissen, ob es einem römisch-katholischen Christen möglich ist, der kirchlich verheiratet war, geschieden wurde und desssen Ex-Ehepartner durch Unfalltod oder Selbstmord aus dem Leben schied wieder kirchlich heiraten darf, da ja der liebe Gatte beim Himmelvater ist also bis das der Tod euch scheidet nun sovieso zustande kam. Außerdem wer kann sich in der heutigen Zeit noch 10 Kinder leisten? Bei den Preisen. Kinder muss man ja schließlich erhalten oder etwa nicht? Eine standesamtliche Ehe ist auch eine Ehe und der GV ist vom Staat her sogar Pflicht und ein Scheidungsgrund wenn es dafür Probleme gibt und ein etwaiger Kinderwunsch dadurch ausbleibt. Da kann auch der Herr Pfarrer und die Kirche dagegen nichts machen. Danke aber trotzdem für deinen Beitrag

Du kannst also schon 3 Mal standesamtlich
verheiratet gewesen sein, das ist der Kirche egal.

Und die 10 Kinder aus 3 Ehen laufen dann gleich zur
anschließenden Taufe mit. Oder wie?
Also Kirchengesetze sind schon manchmal echt merkwürdig.
Aber halt, lehnt die kath. Kirche nicht den GV vor der Ehe ab?
Wie kann es dann solche Hochzeiten geben?

Gruss

Petra H.

Hallo,

Du kannst also schon 3 Mal standesamtlich
verheiratet gewesen sein, das ist der Kirche egal.

Und die 10 Kinder aus 3 Ehen laufen dann gleich zur
anschließenden Taufe mit. Oder wie?
Also Kirchengesetze sind schon manchmal echt merkwürdig.
Aber halt, lehnt die kath. Kirche nicht den GV vor der Ehe ab?
Wie kann es dann solche Hochzeiten geben?

Wer als Katholik schon einmal evangelisch geheiratet hat und
inzwischen geschieden ist, kann noch einmal katholisch
heiraten, weil die evangelische Hochzeit für die katholische
Kirche nicht zählt.

Auch ziemlich unlogisch. Als wenn nicht beide Kirchen an den
gleichen Gott glauben würden!

Gruß Steffi

Lieber Peter!

Danke für deine Antwort. Ich habe allerdings katholisch und nicht evangelisch gemeint. Das die evangelische Kirche gewisse tolerantere Ansichten als die katholische Kirche vertritt darüber braucht man nicht zu debattieren.

Wer als Katholik schon einmal evangelisch geheiratet hat und

inzwischen geschieden ist, kann noch einmal katholisch
heiraten, weil die evangelische Hochzeit für die katholische
Kirche nicht zählt.

Gruss

Petra H.

Hallo,

Wer als Katholik schon einmal evangelisch geheiratet hat und
inzwischen geschieden ist, kann noch einmal katholisch
heiraten, weil die evangelische Hochzeit für die katholische
Kirche nicht zählt.

meine Schwester musste ihre evangelische Ehe nach der
Scheidung
annullieren lassen, sonst hätte sie nicht katholisch heiraten
dürfen.

Gruss Peter

Hallo!

Was im ehelichen Schlafgemach vor sich geht oder nicht geht weder der Kirche noch dem Herrn Pfarrer etwas an. Er wird schon aus Respekt gegenüber dem Ehepaar soetwas nicht in Erwägung ziehen zu fragen. Außerdem könnte ich mir vorstellen wird er bei der Taufe der Kinder höchstwahrscheinlich die Vorzüge einer kirchlichen Ehe ansprechen. Schließlich ist es ja seine Arbeit, für die er bezahlt wird.

Nachdem man ohne kirchliche Trauung nicht verheiratet ist,

darf man nach der standesamtlichen Hochzeit natürlich keinen
GV haben.
Allerdings ist das eine die Theorie, das andere die Praxis.
Der Pfarrer wird die Kinder trotzdem taufen.

Gruss

Petra H.

Hallo,

Und die 10 Kinder aus 3 Ehen laufen dann gleich zur
anschließenden Taufe mit. Oder wie?

klar, kein Problem

Also Kirchengesetze sind schon manchmal echt merkwürdig.
Aber halt, lehnt die kath. Kirche nicht den GV vor der Ehe ab?
Wie kann es dann solche Hochzeiten geben?

Nachdem man ohne kirchliche Trauung nicht verheiratet ist,
darf man nach der standesamtlichen Hochzeit natürlich keinen
GV haben.
Allerdings ist das eine die Theorie, das andere die Praxis.
Der Pfarrer wird die Kinder trotzdem taufen.

Als wenn nicht beide Kirchen an den gleichen Gott glauben würden!

Das tun sie, aber auf unterschiedliche Weise. Befrag mal den
Benedetto dazu!

Gruß,
Booze

Hallo Petra,

Von etwaigen Kinder hab ich eigentlich in meiner Frage nicht
gesprochen.

Nein hast du nicht. Aber ich hab auch nicht direkt auf deine Frage geantwortet, sondern über die Tatsachen die Booze vortrug sozusagen fassungslos den Kopf geschüttelt, denn solch eine kirchliche Logik ist für mich nicht mit Christentum vereinbar.

Außerdem wer kann sich in der heutigen Zeit noch
10 Kinder leisten? Bei den Preisen.

Du sieht klar und deutlich die Ironie?!

GV ist vom Staat her sogar Pflicht … Da kann auch der Herr
Pfarrer und die Kirche dagegen nichts machen.

Können Sie nicht, versuchen es aber.

Entschuldigung, daß ich mich nicht ausschließlich an deine Frage gehalten und dir offenbar auf den Schlips getreten habe. Doch es gibt Dinge, da geht mir einfach der Hut hoch, bevor ich tief durchgeatmet habe.

Gruß Steffi

Moin, Booze,

Wer als Katholik schon einmal evangelisch geheiratet hat und
inzwischen geschieden ist, kann noch einmal katholisch
heiraten, weil die evangelische Hochzeit für die katholische
Kirche nicht zählt.

zumindest die Begründung ist definitiv falsch: Ein noch nie verheirateter Katholik (wie’s mit Geschiedenen ausschaut, krieche mer später) wird nicht katholisch getraut, wenn der evangelische Partner bereits evangelisch getraut war, es sei denn, der Partner schaffte es, seine evangelische Ehe von Rom (!) als ungültig erklären zu lassen.

Gruß Ralf