Hallo zusammen!
Was mich schon immer einmal interessiert. Normalerweise kann man kirchlich ja nur einmal heiraten. Wenn man geschieden ist, geht das nur mehr standesamtlich.
Was ist aber, wenn ein Paar geschieden ist und der EX-Partner sei es durch Unfall oder durch Selbstmord stirbt. Kann dann der übriggebliebene Partner trotzdem noch einmal kirchlich heiraten?
Und was ist wenn man nur standesamtlich verheiratet ist, sich vom ersten Mann scheiden lässt, den zweiten Mann standesamtlich heiratet und danach aber mit diesen eine kirchliche Hochzeit eingehen will? Ist das dann dennoch möglich?
Ich meine jetzt dazu die röm.-kath. Kirchensicht.
Liebe Grüsse
Petra H.