Gibt es das ? Ein Freund der Familie hat uns heute überraschend mitgeteilt das er geheiratet hat : NUR KIRCHLICH -nicht standesamtlich ,das soll auch nicht nachgeholt werden . Sie ist Witwe -er ist geschieden. Er sagte das er jetzt die gleichen Rechte hat als nach einer Standesamtichen Eheschließung . -Sie bekommt seinen Namen -Er hätte Anspruch auf eventuelle Witwerpension des Partners . Ich kann das kaum glauben -wozu dann noch das Standesamt wenn es auch so geht ?? Niederösterreich er ist 70 Pension ,sie 65 Pension und Witwenpension . Es soll mit neuen Gesetz möglich sein . STIMMT DAS ??
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070421.html
Wenn das Gesetzt von diesem Jahr sein soll, dann vielleicht, sonst nicht, s. Link oben.
Eine in Österreich bloß konfessionelle Eheschließung ist vor dem
österreichischen Gesetz ungültig. Eine gültige Eheschließung kommt nur
dann zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten unter Beisein von zwei, einem oder keinem Trauzeugen vorgenommen wird.
ich auch nicht.
es ist auch nicht so.
ja, man kann nur kirchlich heiraten, die beiden großen Kirchen bieten das jetzt (als Ausnahme) an.
Es hat aber keine rechtlichen Folgen bezüglich Erbrecht, Witwenrenten usw. Auch nicht beim Namensrecht. Es kann ohne Standesamt keinen gemeinsamen Ehenamen geben.
Was vielleicht gemeint ist, ein Witwer kann nun heiraten und seine bestehende Witwerpension behalten. Die verliert man ja bekanntlich nur beim Eingehen einer neue (standesamtlich verbindlichen) Ehe.
Es kann also rein finanzielle Gründe haben das Standesamt zu meiden.
Aber das neue Ehepaar bekommt untereinander keine Witwenrenten vom Partner. Mit Testament kann man dem Partner ja etwas (auch alles) vermachen, wenn es keine Pflichtteilsberechtigten( wie Kinder etwa) gibt’s da keine Probleme.
MfG
duck313
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070410.html
ACHTUNG
Konfessionelle Trauungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit
Durch die faktisch nicht existierende Ehe vor dem Gesetz verliert die Witwe ihren Anspruch auf Witwenrente nicht. Das dürfte die Motivation sein.
Wenn der Frau etwas passiert bekommt dann der Mann eine Witwerrente oder auch umgekehrt ? Wo liegt der Vorteil der nur kirchlichen Trauung ? Gibt es vielleicht ein neues Gesetz und wo scheint das auf ?
Der Name des nur kirchlich getrauten kann amtlich angenommen werden?
Halt nur doof, dass erbschaftsteuerrechtlich der Ehegatte dann als Dritter gilt. D.h. schlechter Freibetrag, hoher Einstiegsteuersatz, steile Progression.
Sag mal, bist du ein Roboter und stellst nur Fragen ein, oder liest du gelegentlich auch das, was man dir antwortet?
Habe ja noch nicht alle Antworten bekommen ,will das genau wissen ob meine Bekannte da nicht in etwas hineingetanzt ist.Soll neues Gesetz geben.
Ach nee!
Du fragst am 13.11.2017, 10:30 Uhr:
duck hat dir schon am 12.11.2017, 19:42 Uhr geschrieben:
Du fragst ebenfalls am 13.11.2017, 10:30 Uhr:
duck hat dir ebenfalls schon am 12.11.2017, 19:42 Uhr geschrieben:
Du fragst ebenfalls am 13.11.2017, 10:30 Uhr:
Sowohl ich am 12.11.2017, 18:41 Uhr als auch X_Strom am 12.11.2017, 21:53 Uhr haben dir Links zu einer offiziellen Seite gegeben, von der ich mir eher nicht vorstellen kann, dass sie nicht aktuell ist, auf der steht, dass die konfessionellen Eheschließungen in Österreich vor dem Gesetz ungültig sind. Und wenn die Person (im ersten Posting schriebst du von einem Freund, im letzten ist es plötzilch eine Bekannte - was denn nun?) „in etwas hineingetanzt ist“, ist doch nicht dein Problem.
Wohl kaum! Wenn schon die Ehe nicht vom Gesetz anerkannt wird, welche Grundlage soll die Namensänderung haben?
Bitte nicht so agressiv -ich bin mit den Gesetzen nicht vertraut und habe verschiedene Meinungen gehört deshalb hier auch gefragt .Danke jedenfalls .Ende.