Moin, moin
da ich hier keine persönliche Rechtsberatung möchte, sondern nur eine
allgemeine Auskunft, kann ich direkt den Sachverhalt schildern.
Im Ort (Kleinststadt) wird zweimal im Jahr ein Kirmes gemacht. Jetzt
zu Pfingsten ist es dann ganz doll. Die Gemeinde hat die
Bierzeltaktivitäten bis 06:00 genehmigt.
Das nicht alle Anwohner an diesen Saufgelagen teilnehmen,
interessiert hier keinen. Die Rumbatätärätä-Musik läuft dann auch bis
morgens.
Der Höhepunkt war um 05:45. Ab da mussten die noch oder schon
Schlafenden dann vom Trommel / Paukenzug geweckt werden. Bis 09:00
zogen die lärmend durch den Ort.
Kann eine Gemeinde eigentlich durch Satzung so etwas genehmigen oder
gibt es höhere Rechtsvorschriften?
Ich werde hier jedenfalls in den nächsten Wochen wegziehen.
Gruß
TeeBird
Hallo,
hört sich so an, das du von der Neusser Furth kommst.
Ich wurde gestern auch von den Schützen geweckt!
Das beste ist noch, dass wir in unserer eigenen Strasse nicht parken können, weil hier rigoros abgeschleppt wird.
Aber was will man machen, ist ja nur ein mal im Jahr.
Gruß
S.
Hi,
gehörst du auch zu den Leuten, denen zweimal im Jahr eine Kirmes zu viel ist?
Die (meistens) alte Traditionen von irgendwelchen Gerichten verbieten lassen?
Wahrscheinlich (wie hier in der Gegend) zugezogen, Grundstück wg. der Kirmes günstig erworben und dann gegen die Kirmes klagen oder aus persönlichem Frust (früher haben wir mitgefeiert, dann gabs mal Krach) die Kirmes verbieten lassen wollen?
Also: zwei mal im Jahr sollte das doch erträglich sein - mit ein bischen gutem Willen beiderseits (Wecken erst ab sechs, Schankerlaubnis bis zwei) ist da was zu regeln.
Die Gemeinde darf bei traditionellen Festen die von dir getroffene Regelung treffen - wenn du dagegen bist bleibt dir nur Widerspruch und Klage.
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie,
gehörst du auch zu den Leuten, denen zweimal im Jahr eine
Kirmes zu viel ist?
Nein, an sich nicht.
Wahrscheinlich (wie hier in der Gegend) zugezogen,
Grundstück wg. der Kirmes günstig erworben
Nein, nur Mieter
dann gegen die Kirmes klagen oder aus persönlichem
Auch nicht, ziehe aus
Also: zwei mal im Jahr sollte das doch erträglich sein - mit
ein bischen gutem Willen beiderseits (Wecken erst ab sechs,
Schankerlaubnis bis zwei) ist da was zu regeln.
Reden wir von den gleichen Zeiten? Für mich ist 06:00 morgens und 18:
00 abends
Und da liegt das Problem. Das Bierzelt (Entfernung etwa 20m von
meinem Fenster, Erdgeschoß) hat Betriebsgenehmigung bis 06:00
morgens. Die wird von einer handvoll trinkfester Zechgenossen
auch ausgenutzt. Am Tresen abgestützt, Lautsprecherboxen (die etwas
größeren) am Anschlag und volle Pulle mitgesungen - ach, ist das
Leben schön!
Damit die Anwohner auch etwas vom Kirmes haben und keiner zu kurz
kommt, haben sich die Vereinsmitglieder der verschiedenen
Gruppierungen frühzeitig zurückgezogen, um morgens um 05:45 dann im
Marsch mit Trompeten, Schellenbaum und Pauken durch die Straßen zu
ziehen.
Es sind mehrere Züge, nicht nur ein kleiner!
Das ging also ohne Unterbrechung bis 09:00, dann wurde zum
Frühschoppen mit richtig Tschindarrassabumbum einmarschiert und für
den nächsten Umzug ab etwa 10:30 Kraft getankt. Gegen 12:00 hatten
wir dann etwas Ruhe.
Die Gemeinde darf bei traditionellen Festen die von dir
getroffene Regelung treffen -
Die Regelung habe ich nicht getroffen.
wenn du dagegen bist bleibt dir
nur Widerspruch und Klage.
Das schenke ich mir. Die Wohnung wird einfach gekündigt.
Es ist aber trotzdem etwas rücksichtslos. Nicht alle Anwohner sind
Schnapsdrosseln und vom Allohol abhängig.
Gruß
TeeBird
noch deutlicher…
nur falls es immer noch nicht rüber kam, die Musik läuft von 22:00
des Vortages bis morgens um 06:00, um dann Übergangslos von den Zügen
abgelöst zu werden.
Gruß
TeeBird
nur falls es immer noch nicht rüber kam, die Musik läuft von
22:00 des Vortages bis morgens um 06:00, um dann Übergangslos von
den Zügen abgelöst zu werden.
leg klage ein bei der UN-menschenrechtskonvention: folter durch schlafentzug ist garantiert eine menschenrechtsverletzung! 
ich würde da auch wegziehen!
datafox
Hi,
ein paar Denkanstöße:
Du kannst die Polizei ersteinmal wegen nächtlicher Ruhestörung einschalten und bitten, daß ein Lärmprotokoll gemacht wird.
(in Herzogenaurach mußte ende der 90ger die Anlage immer auf das maximal zulässige eingemessen werden)
ggf. kann man dann beim nächsten Mal einem Maximalpegel vorgeben.
Gehe zu Deiner Kommune und frage nach der Satzung und frage nach Rechtsmitteln (Ämter und Behörden), ggf. kann man beim Verwaltungsgericht solche Aktionen in Frage stellen.
Zeige diese Ruhestörung beim Vermieter an und kürze die Miete (Frage mal bei Mietrecht und hoffe auf GünterW), dummerweise kann Dein Vermieter auch nix dagegen tun, aber Du hast Genugtuung.
Freu Dich auf spätere ungestörte Nächte.
Winni