Hallo zusammen,
ich habe mit 2 Nachbarn eine Diskussion gehabt ob man Kischen die vom Nachbarn auf ein Grundstück fallen von diesem zurück auf das Grundstück geworfen werden dürfen auf die der Baum steht, und zwar so, das sie nichts beschädgen sondern sie einfach bei den anderen Kirschen liegen wo sie ja auch vom eingenen Baum liegen.
Vielen Dank.
Anno
Klare Frage klare Antwort NEIN OWT
Nachfrage:
derjenige würde dem dem der Baum gehört doch nur sein Eigentum wiedergeben ?
Gruß Anno
Nachfrage:
derjenige würde dem dem der Baum gehört doch nur sein Eigentum
wiedergeben ?
Gruß Anno
Falsch Eigentümer des Überfalls so heist das im Recht ist der Besitzer des Grundstücks.
BGB § 911 Überfall
Früchte, die von einem Baum oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.
Jakob
Hallo Jakob,
vielen Dank.
Jetzt kann ich das den nachbarn erklären und wir sind ein Diskussionsthema los.
Gruß Anno
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]