KiSt auf Zinsen Mietkautionskonto - Anlage KAP

Hallo,

ein Vermieter führt jährlich die Steuer auf die angefallenen Zinsen eines Mietkautionskontos ab (letztes Jahr satte 1 Euro). Da es sich um ein Treuhandkonto handelt, ist kein Freistellungsauftrag möglich. KiSt wird aber nicht abgeführt und kann wohl auch nicht (aus welchen Gründen auch immer).

Meine Frage: Muss der Mieter korrekter Weise wegen ein paar Cent extra die Anlage KAP ausfüllen? Er ist weit unter dem Sparerpauschbetrag, d.h. er könnte sich die 1 Euro ja bei der Steuererklärung wiederholen (was er aber nicht tut wegen des Aufwands) - und somit wäre auch die KiSt darauf hinfällig. D.h. dem FA entgeht kein Geld - im Gegenteil: weil er jetzt auf den Euro verzichtet.

Wie ist da die richtige Verhaltensweise?

Vielen Dank für alle Ratschläge!

Hallo!

Wenn das Finanzamt dadurch keine Nachteile hat, kann der Steuerpflichtige die Angabe einfach sein lassen.

Gruß

derschwede77