Hallo,
ein Vermieter führt jährlich die Steuer auf die angefallenen Zinsen eines Mietkautionskontos ab (letztes Jahr satte 1 Euro). Da es sich um ein Treuhandkonto handelt, ist kein Freistellungsauftrag möglich. KiSt wird aber nicht abgeführt und kann wohl auch nicht (aus welchen Gründen auch immer).
Meine Frage: Muss der Mieter korrekter Weise wegen ein paar Cent extra die Anlage KAP ausfüllen? Er ist weit unter dem Sparerpauschbetrag, d.h. er könnte sich die 1 Euro ja bei der Steuererklärung wiederholen (was er aber nicht tut wegen des Aufwands) - und somit wäre auch die KiSt darauf hinfällig. D.h. dem FA entgeht kein Geld - im Gegenteil: weil er jetzt auf den Euro verzichtet.
Wie ist da die richtige Verhaltensweise?
Vielen Dank für alle Ratschläge!