KiSt Erhebung auf Mietkaution

Hallo Ihr lieben,

ich habe diese Frage schonmal eingestellt, doch leider wurde diese in das Brett „Steuern“ verschoben, welches jedoch für meine Kernfrage nicht das richtige Spektrum bietet. Daher bitte nicht erneut verschieben!

Herr XY ist Vermieter eines Mehrfamilienhauses.
Die Mietkautionen zieht der VM auf sein Konto ein und legt diese auf einem separaten Sparbuch an. Hierdurch kann der Mieter auf die Kapitalerträge aus der Kaution keinen Freistellungsauftrag erteilen.

Meine Frage:
Seit diesem Jahr gilt die Abgeltungssteuer. Hierauf wird ausserdem die Kirchensteuer erhoben. Da Herr XY Kirchensteuerpflichtig ist, wird diese zusammen mit der KeSt. an das Finanzamt abgeführt.

Muss der Mieter akzeptieren, dass aus dem Zinsertrag seiner Kaution die R.-K. Kirchensteuer abgeführt wird, obwohl unklar ist ob der Mieter kirchensteuerpflichtig ist?

Oder gibt es hierfür eventuell Ausnahmeregelungen, beispielsweise dass durch die Bank auf Antrag keine KeSt. abgeführt wird und der Mieter dies anhand der einmal jährlich durch den Vermieter erstellten Abrechnung mit seiner Steuererklärung nachholt?

Vielen Dank…
Lg

Hallo,

Herr XY ist Vermieter eines Mehrfamilienhauses.
Die Mietkautionen zieht der VM auf sein Konto ein und legt
diese auf einem separaten Sparbuch an. Hierdurch kann der
Mieter auf die Kapitalerträge aus der Kaution keinen
Freistellungsauftrag erteilen.

Frage:
Seit diesem Jahr gilt die Abgeltungssteuer. Hierauf wird
ausserdem die Kirchensteuer erhoben. Da Herr XY
Kirchensteuerpflichtig ist, wird diese zusammen mit der KeSt.
an das Finanzamt abgeführt.

dazu bedarf es eines Antrages an die Bank. Von allein führt die Bank Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht ab.
Da Herr XY als Vermieter eine ESt-Erklärung abgeben muß, kann er dort seiner Kirchensteuerpflicht nachkommen.

Des weiteren hat der Vermieter die Mietkautionen getrennt von seinem eigenen Vermögen zu halten. Wenn das Kautions-Sparbuch deutlich als solches gekennzeichnet ist, würde davon vielleicht keine KiSt abgeführt, selbst wenn der Vermieter für seine eigenen Konten den o.g. Antrag stellte.
Der Vermieter sollte dazu das Gespräch mit seiner Bank suchen.

Muss der Mieter akzeptieren, dass aus dem Zinsertrag seiner
Kaution die R.-K. Kirchensteuer abgeführt wird, obwohl unklar
ist ob der Mieter kirchensteuerpflichtig ist?

Natürlich muß der Mieter das nicht akzeptieren.
Und schon gar nicht die r.-k.-KiSt, wenn er zum anderen Lager gehört.
Erst recht nicht, wenn er zu gar keinem Lager gehört.

Oder gibt es hierfür eventuell Ausnahmeregelungen,
beispielsweise dass durch die Bank auf Antrag keine KeSt.
abgeführt wird

Umgekehrt, siehe oben. Die Bank wird nur auf Antrag tätig.

und der Mieter dies anhand der einmal jährlich
durch den Vermieter erstellten Abrechnung mit seiner
Steuererklärung nachholt?

Ja, genauso.

Gruß Gudrun

hallo gudrun,
ich frage mich gerade, welche rechtliche diskussion du hier führst:

würde davon vielleicht keine KiSt abgeführt,

und:

Der Vermieter sollte dazu das Gespräch mit seiner Bank suchen.

die verkäufer in einer bank haben oft nicht das wissen, um dem kunden rechtssicherheit zu geben.

gruß h.

Hallo,

dazu bedarf es eines Antrages an die Bank. Von allein führt die Bank
Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht ab.

Soweit so richtig…

Da Herr XY als Vermieter eine ESt-Erklärung abgeben muß, kann er
dort seiner Kirchensteuerpflicht nachkommen.

Richtig, oder er stellt seinen Antrag, jedoch sind echte Mietkautionskonten die auch als Mietkautionskonto geführt werden von dem Antrag ausgeschlossen.

In der Tat fährt selbst der Mieter mit der Abgeltungsteuer besser wie mit der vorherigen Regelung, da der Abzu geringer ist. Einen Freistellungsauftrag konnte der VM noch nie für reguläre Mietkautionskonten stellen, da er nicht der wirtschaftlich berechtigte des Geldes ist.

Auf Verlangen des M muss im übrigen der VM von der KeSt abführenden Stelle einen Nachweis der KeSt-abführenden Stelle einfordern und dem M zur Steuererklärung zur Verfügung stellen. Sollten die Zinsen hierfür Ms Freibetrag nicht übersteigen, so sollte er diese in der Steuererklärung gelten machen…

Gruss HighQ

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Hallo h.,

ich frage mich gerade, welche rechtliche diskussion du hier
führst:

würde davon vielleicht keine KiSt abgeführt,

immer wieder schön, so ein aus dem Zusammenhang gerissener Halbsatz.

Wer den ganzen Absatz gelesen hat und zudem noch mit der angesprochenen Problematik vertraut ist, weiß auf Anhieb, worauf sich das „vielleicht“ bezog.

Antwort von HighQ: „…jedoch sind echte Mietkautionskonten die auch als Mietkautionskonto geführt werden von dem Antrag ausgeschlossen.“

und:

Der Vermieter sollte dazu das Gespräch mit seiner Bank suchen.

die verkäufer in einer bank haben oft nicht das wissen, um dem
kunden rechtssicherheit zu geben.

Geht’s jetzt noch ein bißchen pauschaler?

Meine Bank weiß, was sie im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer an das FA abzuführen hat oder nicht.
Meine Bank weiß, in welcher Form ein bei ihr bestehendes Sparbuch abgeschlossen wurde.

Deine Bank weiß beides etwa nicht?

Gruß Gudrun

Hallo HighQ,

dazu bedarf es eines Antrages an die Bank. Von allein führt die Bank
Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht ab.

Soweit so richtig…

Da Herr XY als Vermieter eine ESt-Erklärung abgeben muß, kann er
dort seiner Kirchensteuerpflicht nachkommen.

Richtig, oder er stellt seinen Antrag, jedoch sind echte
Mietkautionskonten die auch als Mietkautionskonto geführt
werden von dem Antrag ausgeschlossen.

danke, da war ich mir nicht sicher.

Gruß Gudrun

die verkäufer in einer bank haben oft nicht das wissen, um dem
kunden rechtssicherheit zu geben.

Was in der Regel daran liegt, dass der Kunde eh nix glaubt was einem ein Bankangestellter erzählt, obwohl der genau weiss was er erzählt.

Klar dass sich da keinerlei Sicherheit einstellt :wink:

Was in der Regel daran liegt, dass der Kunde eh nix glaubt was
einem ein Bankangestellter erzählt, obwohl der genau weiss was
er erzählt.

…und er, der bankangestellte, die sicherheit hat, dass sämtliche gewährleistung für das erzählte durch tausend klauseln in den geschäftsbedingungen ausgeschlossen wurde.

Klar dass sich da keinerlei Sicherheit einstellt :wink:

eben.