[KiSt] Gebühr für Kirchenaustritt Werbungskosten?

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer ist einige Zeit des Jahres in der Kirche, tritt dann aus. Die Kirchensteuer wird bei seiner ESt-Erklärung entsprechend berechnet.

Nun hat er für den Austritt eine Gebühr bezahlt - wäre diese Gebühr als Werbungskosten anzusehen bzw. generell abzugsfähig?

Danke
und viele Grüße

Frank

Hallo,

als Werbungskosten sicher nicht, aber der Arbeitnehmer kann versuchen, sie als Sonderausgaben wie Kirchensteuer geltend zu machen, da durch den die Gebühr auslösenden Vorgang Kirchenaustritt ja die Sonderausgabe Kirchensteuer gemindert wurde.
Betonung liegt auf versuchen !

Gruß,
Markus

Der Versuch dürfte scheitern. Das Gesetz ist hier eindeutig und möglich ist ein Ansatz der Kirchensteuer als Sonderausgaben.

Die Gebühren für den Austritt sind Verwaltungsgebühren und keine Steuern.

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