[KiSt] Kirchensteuer auf Abfindung zurückerhalten?

Hallo liebe Experten!
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2005 eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes bekommen. Jetzt hat er gehört, dass er einen Teil der auf die Abfindung gezahlten Kichensteuer (kath.) von der Kirche wiederbekommen kann.
Weiß jemand, wie das funktioniert?
Danke schonmal und Grüße
Silvia

Hallo,

der Erlass von 50 % der Kirchensteuer offensichtlich nicht von allen Kirchen gewährt,
siehe hier:
http://www.steuer-forum-kirche.de/urteile-aktuell.htm

Der Erlassantrag ist auf jeden Fall bei der zuständigen Kirchenbehörde zu stellen, die informiert dann das Finanzamt im Falle einer Zustimmung.

Kurzfristig verspricht das aber keinen Erfolg, denn der Erlass darf erst dann ausgesprochen werden, wenn der Einkommensteuerbescheid für endgültig erklärt wird.
In den allermeisten Fällen, wenn nicht sogar allen, sind die Einkommensteuerbescheide aber vorläufig wegen anhängiger Verfahren beim BVerfG.

Aber der Antrag kann natürlich sofort gestellt werden.

Gruß

der Petz

hi, wenn der AN seine einkommensteuererklärung abgibt und werbungskosten, sonderausgaben etc. geltend macht, sollte sich im normalfall bereits von ganz allein eine teilweise rückerstattung der kist ergeben.
ein erlass dürfte nahezu ausgeschlossen sein. aus erfahrung kann ich sagen, dass die kirche (oberkirchrat) selbst in den abstrusesten fällen einem erlass nicht zustimmt.
mfg.