Folgender Fall: Zwei Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Konfesionen haben geheiratet, auf der Lohnsteuerkarte des Mannes steht nun EV + RK, bei der Frau wurde die Karte nicht geändert, hier steht nur EV.
Vom Steuerabzug her ist das ja egal, aber die Kirchensteuer landet doch jetzt nicht bei den richtigen Empfängerkirchen.
FRAGE: Muss die Frau ihre Lohnsteuerkarte auch ändern lassen, oder gleicht das Finanzamt das beim Lohnsteuerjahresausgleich automatisch aus ?
die Eintragungen sind schon richtig, wo das jetzt gerade
steht, weiß ich im Moment leider nicht.
LoStR 138 (Hinweis) sagt aber, dass dann in den Lohnsteuerkarten jeweils beide Merkmale aufgeführt sein müssen.
Zur Verteilung des gesamten Lohnsteuerbetrages konnte ich allerdings bundesgesetzlich nix finden. Ich vermute, dass es hier pro Bundesland eigene Vereteilungsschlüssel gibt. Ob diese Verteilungsschlüssel aber von den EIntragungen auf der Lohnsteuerkarte abhängen oder von den Zahlen, welche die jeweiligen Reliogionsgemeinschaften angeben, weiß ich beim besten Willen nicht zu sagen. Wen es aber brennen interessiert, der sollte bei der zuständigen Stelle (Oberfinanzdirektion oder Landesfinanzministerium) mal nachfragen.