[KiSt] wie nach 15 Jahren Kirchenaustritt belegen?

Wer weiss das?
A hat urplötzlich nach 15 Arbeitsjahren einen Brief von der
Kirchensteuerstelle bekommen, dass A doch bitte belegen soll, dass
A aus der Kirche ausgetreten sei sonst müsste A alles nachzahlen.

Hintergrundwissen: Vor 15 Jahren hat A eine Ausbildung angefangen
und die Lohnbuchhaterin von damals verlangte einen Beleg über den
Austritt aus der Kirche,um die Abrechnung machen zu können. A setzte
sich mit einer Behörde telefonisch in Kontakt und auf der
Lohnabrechnung von A tauchte seit damals kein Abzug der Kirchensteuer
auf.
A kann sich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, ob
A einen Beleg dafür bekommen hat oder nicht. Seit dem war A immer
berufstätig und hat nie Kirchensteuer gezahlt! Die Buchhaltung von
der damaligen Firma hat die Unterlagen nicht mehr (verjährt).
Was in Gottes Namen soll A tun?? Muss A jetzt wirklich für 15
Jahre die Kirchensteuer zurückzahlen - das kann doch nicht sein
oder??

Hallo!

A hat urplötzlich nach 15 Arbeitsjahren einen Brief von der
Kirchensteuerstelle bekommen, dass A doch bitte belegen soll,
dass
A aus der Kirche ausgetreten sei sonst müsste A alles
nachzahlen.

Nach meiner lückenhaften Kenntnis: Gemäß § 228 AO verjähren Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis nach 5 Jahren, wobei § 229 AO sagt, daß die Verjährung mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Anspruch ernstmals fällig geworden ist. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung unterhält man sich also über die Kirchensteuer für ungefähr die letzten 5 Jahre, sofern keine Umstände vorliegen, die zu einer Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung führten und wenn man die Einrede der Verjährung geltend macht.

Vorher muß aber geklärt werden, ob es überhaupt einen Anspruch aus einem Steuerschuldverhältnis gibt. Da kann man sich ja durchaus auf den Standpunkt stellen, daß gefälligst die Kirchensteuerstelle den Anspruch nachzuweisen hat.

Es kann um nennenswerte Beträge gehen und je nachdem, an wen man gerät, ist jedenfalls nicht auszuschließen, daß ein Bürger von Bediensteten staatlicher Stellen nach allen Regeln der Kunst über die Löffel barbiert wird. Es gibt in allen Ämtern vernünftige Leute, aber zuweilen auch übel dämliche Zecken. Deshalb empfehle ich dem Betroffenen, mit dem Vorgang einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu betrauen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die hilfreichen Informationen!
Das mit den 5 Jahren beruhigt A zumindestens ein wenig. Ein Anwalt ist
wohl in diesem Fall doch noch notwendig!
Viele Grüße
Chili

Halo Wolfgang,

Es kann um nennenswerte Beträge gehen und je nachdem, an wen
man gerät, ist jedenfalls nicht auszuschließen, daß ein Bürger
von Bediensteten staatlicher Stellen nach allen Regeln der
Kunst über die Löffel barbiert wird. Es gibt in allen Ämtern
vernünftige Leute, aber zuweilen auch übel dämliche Zecken.

Man sollte schon etwas differenzieren, lieber Wolfgang.
Das ist nicht ein Problem der Beamten, über die es sich ja immer leicht herziehen lässt, sondern ein Problem der Kirche, die mitnichten eine staatliche Stelle ist.
Übel dämliche Zecken (Zitat von Dir) gibt es anscheinend auch hier.

der petz

Hallo!

Das ist nicht ein Problem der Beamten, über die es sich ja
immer leicht herziehen lässt, sondern ein Problem der Kirche…

Der Staat, bzw. seine Bediensteten, treiben das Geld für die Amtskirchen ein.

Gruß
Wolfgang

Der Staat, bzw. seine Bediensteten, treiben das Geld für die
Amtskirchen ein.

Das ist zwar richtig, aber die Kirche (!) entscheidet, ob einer Kirchenangehöriger ist oder nicht.
Das FA führt die Eintreibung nur auftragsgemäß aus und bekommt Geld dafür.

Außerdem sind die von dir zitierten Vorschriften der AO in diesem Fall nicht einschlägig:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__1.html

Gruß

der Petz

Hi
A müsste doch wissen, ob er aus der Kirche ausgetreten ist oder nicht.
A hätte doch auf den Gehaltsbescheinigungen etc. erkennen können, dass keine Steuer abgezogen wird.

oder vertu ich mich da??

Gruß
HaWeThie

A war zu dem Zeitpunkt des Austritts 17 Jahre alt und das ist 19 Jahre
her. A kann sich nicht mehr daran erinnern und es gibt (auch aufgrund
von mindestens 8 Umzügen) keinen schriftlichen Beleg über den Austritt.
Auf den Lohnabrechnungen wurde nie Kirchnsteuer abgezogen und auf der
Lohnsteuerkarte ist bei der Kirchenzugehörigkeit kein Eintrag.

Mal die bei Austritt zuständige Stelle befragen !!
Dann sollte man den Beleg von der Stelle mal als Kopie erbitten, wo der Austritt erfolgte. Je nach Bundesland verschieden, evtl. Amtsgericht oder Standesamt. Zumindest hätte die Gemeinde/Stadtverwaltung den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte nur entfernen dürfen, wenn ein Beleg vorlag.

Die Buchhalterin hat übrigens hier überhaupt nichts zu veranlassen, sie hat sich nur an die Daten der Lohnsteuerkarte zu halten.

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Hallo Chili!

Eine Möglichkeit, die mir noch einfällt, bevor ein Anwalt konsultiert wird, wäre noch, bei der Pfarrgemeinde nachzufragen. Die müssten meines Wissens nach auch Buch über die ausgetretenen Schäfchen führen. Also einfach mal bei der zuständigen Pfarrgemeinde nachfragen, die Person A zum Zeitpunkt des Austritts „kirchlich betreut“ hat.

Viel Glück!

LG taxzero

das problem tritt gerade in der ehemaligen DDR auf und ist kein einzelfall. daraus folgt die änderung von kirchensteuerbescheiden und die nachforderung von teilweise hohen beträgen. die nachweisführung ist m. E. polemisch, aber meine meinung kann dahinstehen. fakt ist, dass es zu eben dieser sache eine sammelklage beim OLG berlin gibt (sorry, das aktenzeichen weiß ich nicht), der man sich sicher anschließen kann, wenn man davon betroffen ist. hat den vorteil, dass die vollziehung der entsprechenden steuerbescheide jedenfalls ausgesetzt werden kann.