Hallo,
ab demnächst führen die Banken Kirchensteuer auf Kapitalerträge an die jeweiligen Religionsgemeinschaften des Sparers/Anlegers direkt ab. Dazu müssen die Banken vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die entsprechenden Daten anfordern. Dem kann man widersprechen.
Was ist denn davon zu halten? Von woher kommt denn die Idee?
Danke
Laika