Hallo!
Formuliere mal meine Frage hypothetisch, damit sie nicht gegen die ABG’s verstoßt.
Herr A hat vor einigen Monaten eine Whg gekauft und nun gestern von der Nachbarin erfahren, dass im EG des Mehrfamilienhauses bald ein Kindergarten für Kinder unter 3 aufgemacht wird. Momentan werden die Räumlichkeiten renoviert. 2 EG-Wohnungen wurden dafür zusammengelegt und umgebaut, so dass auch die Fassade nicht unverändert geblieben ist (Wanddurchbruch für ein zusätzliches Fenster). Das größte Problem ist, dass das Haus absolut hellhörig ist, so dass man Abends mal die Nachbarn husten hört (50-er Jahre Bauweise). Herr A hat generel nichts gegen Kinder, ABER als Eigentümer denkt er an der ersten Stelle daran, dass der Wert der Whg dadurch enorm senken wird, weil potenzielle Käufer dadurch abgeschreckt werden. Außerdem soll man auch an erhöhtes Müllaufkommen und hohen Wasserverbrauch denken (kaltes Wasser wird unter allen Parteien verteilt und im KiTa wird gerade ein Plantschbecken für Kids gebaut) abgesehen von dem Lärm (die Spielwiese ist direkt vor dem Fenster).
Ist es denn in Ordnung, dass nicht mal eine Eigentümerversammlung zu diesem Thema statt gefunden hat oder müssen die Miteigentümer gar nicht gefragt werden? Soweit ich weiss, braucht eine KiTa eine Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts und des Ordnungsamts. Haben die denn gar nichts zu sagen?
Würde mich freuen, wenn jemand diese Frage von der rechtlichen Seite erörtern kann und sich nicht über meine „Kinderfeindlichkeit“ aufregt, denn Herr A kann als Vater von zwei kleinen Kindern sehr gut Kinderlärm ertragen, es geht wie gesagt nicht nur darum.
Danke!
MfG
Hallo,
ohne behördliche Genehmigung kann m.E. eine Nutzungsänderung in einem Mehrfamilienhaus nicht durchgeführt werden.:
Wenn zudem auch noch die Fassade verändert wurde, muss hier eine Genehmigung der Eigentümer vorliegen, oder es wurde ohne Genehmigung vorgenommen.
Der schnellste Weg: was weiß die Hausverwaltung und was weiß die Stadt-Gemeindeverwaltung.
lG
Ad nauseam
Bundesland?
Hallo,
Herr A hat vor einigen Monaten eine Whg gekauft und nun
gestern von der Nachbarin erfahren, dass im EG des
Mehrfamilienhauses bald ein Kindergarten für Kinder unter 3
aufgemacht wird.
Ist es denn in Ordnung, dass nicht mal eine
Eigentümerversammlung zu diesem Thema statt gefunden hat oder
müssen die Miteigentümer gar nicht gefragt werden?
Ist Herr A sicher,daß eine Eigentümerversammlung zum Thema nicht bereits vor sagen wir mal 2 Jahren stattgefunden hat?
Wurden die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen vor Kauf der Wohnung angefordert und auch gelesen?
Was sagt denn die Nachbarin?
Soweit ich weiss, braucht eine KiTa eine Genehmigung des
Gewerbeaufsichtsamts und des Ordnungsamts. Haben die denn gar
nichts zu sagen?
Entsprechende Genehmigungen und Vorlaufzeiten können schon mal mehr als ein paar Monate dauern.
War evtl. beim Kauf der Wohnung längst alles vorbereitet und in Planung?
Gruß s.
NRW
habe, übrigens, viel gegoogelt und noch nichts konkretes zum Thema gefunden, würde mich über ein paar links freuen))
Zu dem Zeitpunkt des Wohnungskaufs gab es noch keine Protokolle, da noch keine einzige Eigentümerversammlung statt gefunden hat. Der Verkäufer hat dem Käufer nichts davon gesagt. Aber er hat ja auch behauptet, die Whg. sei nicht hellhörig…
Der Verkäufer ist übrigens ein gewerblicher Verkäufer und soweit ich weiss, sind noch nicht alle Wohnungen im Haus verkauft worden.
Guten Morgen
habe, übrigens, viel gegoogelt und noch nichts konkretes zum
Thema gefunden, würde mich über ein paar links freuen))
Hier gibt es einige Ansatzpunkte:
http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=11&t=279
Habe ich gefunden, weil ich aus der Baurechts-Ecke komme (und die ist größtenteils Ländersache). Brandschutz, Schallschutz, Verkehrslage und Stellpätze vor dem Haus, Fluchtwege, Sanitär und Hygiene, Wärmeschutz und Lüftung, zulässige Art der baulichen Nutzung in dem Gebiet… Ich halte es für äußerst schwierig, in eine (sorry!) so relativ alte Kiste mal so eben und ohne umfangreiche Umbauten eine KiTa neu zu begründen.
Nicht alles, was man kann oder tun mag, darf man auch ohne rechtliche Prüfung folgenlos tun. Das mag zuweilen lästig sein, unterscheidet uns aber von Ländern wie Haiti oder dem Kongo.
Gruß
smalbop
Hi,
hier ist einiges an Klärungspotential vorhanden:
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Da es sich um ein MFH handelt, gibt es bestimmt noch andere Eigentümer im Haus. Diese sind direkt mal zu „interviewen“ um zu erfahren ob und seit wann das Vorhaben bekannt ist.
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Seit wann besteht die Teilung in Teileigentum? Ist hier evtl. schon etwas zu der besagten Wohnung vermerkt?
Wenn hier alle Einheiten als Wohneigentum beschrieben werden, bedarf es einer entsprechenden Dokumentation bei der Nutzungsänderung in „gewerblich“ (Die Gemeinde, Gewerbeamt o.ä. prüft das „innenverhältnis“ einer WEG nicht).
Hier muss es entsprechende Nachweise (z.B. Protokolle, Nachträge zur Teilung) geben. -
M.E. ist eine solche „Zweckentfremdung“ nicht nur mit einfacher Mehrheit sondern einstimmig zu beschließen.
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Ich würde sofort mit der zukünftigen „Betreiberin“ das Gespräch suchen um erstmal aus dem Bereich „Hörensagen“ herauszukommen. Da kann dann auch direkt der Umfang sowie die Art der vermeintlichen Beeinträchtigung festgestellt werden.
Wenn denn das „Gerücht“ wahr ist, dann wird sich der Kindergartenbetreiber auch auf irgend eine Nutzungszusage berufen können. Spätestens dann weißt Du ob der Verkäufer mit offenen Karten gespielt hat.
Viele Grüße