Hallo,
ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Partner getrennt und erhalte seitdem Geld von der Arge.
Damals haben wir eine schriftliche Vereinbarung eingereicht das er keinen Unterhalt zahlen muss, da er den teuren Kita-Platz (150€ mtl.) zahlt.
Jetzt 2 Jahre!!! später will die Arge das ich Unterhaltsvorschuss beantrage, welches ja von meinem Ex-Partner zurückgefordert wird - oder?
Nun sagte er mir, das er dann nicht mehr den Kita-Platz zahlt, wenn er den Unterhalt zahlen muss.
Nur wenn er nicht mehr den Platz zahlt kann ich mir den Kita-Platz nicht leisten, wo soll ich dann mit dem Kind hin?
Habe nebenbei noch einen 400€ Job mit wechselnden Arbeitszeiten…
Kann die Arge mich zwingen Unterhaltsvorschuss zu beantragen, den Kita-Platz aufzugeben??? Was kann/sollte ich tun?
Ringlein 20,
ich kann Dir da nur sagen, es ist ein Scheiß Spiel wo ihr Beide die angeschissenen seit.
Warum:
mit den 150 € zahlt er ja indirekt einen Unterhalt, Du drückst es nur anders aus,
damit zählt dieser Betrag zum Einkommen des Kindes.
Um da eine Lücke in den verwohrenen Hartz iv Bestimmungen zu finden, hole Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht für einen Rechtsanwalt der auf Hartz IV spezialisiert ist.
gehe auch auf folgenden link http://www.harald-thome.de
Gruß
Moin,
es ist kompliziert und braucht sofort eine Anwältin.
Antrag beim Amtgericht auf Beratungsschein, Termin beim Anwalt.
Sonst: Hilfe der nächsten unabhängigen Beratungsstelle wie zB Caritas oder Diakonie.
Und: Alles Gute!
strandperle02
Hallo erst einmal,
du mußt deinen Kita Platz nicht aufgeben. Ob du nun Unterhalt bekommst oder er den Kita bezahlt ist doch bestimmt egal, oder ?
Die auf dem Amt wollen alles mit einrechnen, damit sie so wenig wie möglich zahlen müssen.
Ich glaube schon, das sie das von dir verlangen können.
Mach dich doch mal bei einem Rechtsanwalt kundig. Die erste Beratung ist meistens kostenfrei. Viel Glück
Manja
Hallo ringlein20,
grundsätzlich kann die Arge alles verlangen, um den Regelleistungsbezug von Dir zu durch alle anrechenbare Beträge zu schmälern.
Zudem sind Verträge zwischen Dir und Deinem ehemaligen Mann für die ARGE nicht bindend.
Ich rate aufgrund der verzwickten Rechtslage den Besuch bei einem Anwalt (Prozesskostenhilfe) dringend an. Dieser soll den vorliegenden Fall prüfen und Deine grundsätzlichen Leistungen klären. Dies auch im Hinblick auf die kommende Rechtssprechung, die politisch derzeit ja noch verhandelt wird.
Liebe Grüße - Ernst
Hallo ringlein20,
ja, die ARGE kann Sie zwingen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Da Sie Unterhalt von Ihren getrennt lebenden Partner erhalten, können Sie den Kitaplatz davon bezahlen.
Gruß
Claus
Hallo,
ich weiß es leider auch nicht genau. Bitte wenden Sie sich doch an einen guten Anwalt für Sozialrecht und Familienrecht. Die Arge schikaniert oft die Leute und ist oft nicht im Recht. Mit der Unterhaltssache kenne ich mich nicht aus. Ein Anwalt wird Ihnen aber für Sie kostenlos bezahlt vom Gericht über die über Beratungshilfe und PKH. Das Formular dafür hat der RA oder Sie können es auch besorgen im Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle. Ein guter Anwalt in Köln ist [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt], [Adresse auf Wunsch des Verfassers entfernt] 11. Viel Glück.
ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Partner getrennt und
erhalte seitdem Geld von der Arge.Damals haben wir eine schriftliche Vereinbarung eingereicht
das er keinen Unterhalt zahlen muss, da er den teuren
Kita-Platz (150€ mtl.) zahlt.Jetzt 2 Jahre!!! später will die Arge das ich
Unterhaltsvorschuss beantrage, welches ja von meinem
Ex-Partner zurückgefordert wird - oder?Nun sagte er mir, das er dann nicht mehr den Kita-Platz
zahlt, wenn er den Unterhalt zahlen muss.Nur wenn er nicht mehr den Platz zahlt kann ich mir den
Kita-Platz nicht leisten, wo soll ich dann mit dem Kind hin?Habe nebenbei noch einen 400€ Job mit wechselnden
Arbeitszeiten…Kann die Arge mich zwingen Unterhaltsvorschuss zu beantragen,
den Kita-Platz aufzugeben??? Was kann/sollte ich tun?
PS: Sie können auch selbst zum Sozialgericht gehen und dort schriftlich oder mündlich für Sie kostenlos Klage erheben gegen die Arge auf Zurückweisung von deren Ansprüchen und dann schaut sich ein Richter die Sache an. Besser geht es aber mit RA.