Kita-Gutschein und Vollzeitstudium: Nachweise

Hypothetischer Sachverhalt:
A und B haben kein Kind. A arbeitet Vollzeit, B studiert noch (Universität, Vollzeitstudium). Welchen Nachweis muss B erbringen, um den Anspruch auf Tagesbetreuung zu erhalten? Reicht die Immatrikulationsbescheinigung aus? Wo wird genau geregelt, welche Nachweise zu erbringen sind?

Angenommen, A und B wohnen in Berlin. Laut einem Dokument der Senatsverwaltung dieses Bundeslandes ist die Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Wo genau wird das aber gesetztlich geregelt?

Wer soll denn betreut werden? A oder B?
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