KITA-Kosten absetzen vs AG zahlt KITA-Beitrag?

Was macht mehr Sinn:

a. wenn man die KITA-Kosten selbst zahlt (unter 4.000Euro) bleibt und dies dann von der Steuer absetzt

oder

b. sich den Beitrag vom Arbeitgeber aufs Nettogehalt draufschlagen lässt?

Ist das nicht eine Nullrechnung? Spart man effektiv bei der einen oder anderen Variante?

bin mir nicht 100% sicher, glaube aber, dass Variante b günstiger ist, weil man ja die volle Summe der Kita-Kosten erstattet bekommt und bei a) ist ggf. nicht die volle summe abzugsfähig bzw. reduziert nur das zu versteuernde Einkommen. Kommt dann sicherlich drauf an, in welcher Steuerprogessionsstufe man ist.
Ich hatte das damals bei mir mal durchgerechnet (mit einem Steuerprogramm) und für uns war b) günstiger.

Also vorab: die Steuer ist immer nur ein Teil des Gesamtbetrags!
Wenn der AG die Kita bezahlt und keine Steuer durch diese Zuzahlung auf Sie entfällt : dankend annehmen. Dann können Sie natürlich auch keine Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Wenn die Zahlung der Kita sozusagen eine Extrazahlung zum Gehalt darstellt, Sie Lohnsteuer hierfür zahlen müssen, können Sie die Kita-Kosten geltend machen.
Sehen Sie sich daher genau die Vereinbarung an.
Jedoch sollten Sie in jedem Fall das Angebot des AG annehmen.

Sorry, da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo,

a. wenn man die KITA-Kosten selbst zahlt (unter 4.000Euro)
bleibt und dies dann von der Steuer absetzt:

von der Steuer absetzen heißt: das zu versteuernde Einkommen verringert sich und man zahlt weniger Steuern. (Anstatt z.B. 35.000 zu versteuern, versteuert man 32.000, wenn man 3.000 EURO absetzen kann. 3.000 EURO absetzen heißt nicht, man bekommt 3.000,00 EUR vom Finanzamt wieder).
Zu beachten ist auch, dass die Kinderbetreuungskosten in den meisten Bundesländern (hier läuft wohl noch eine Revision) nur zu 2/3 abgesetzt werden können.

oder

b. sich den Beitrag vom Arbeitgeber aufs Nettogehalt
draufschlagen lässt?:

Der Arbeitgeber darf zusätzlich (!) zum vereinbarten Arbeitslohn Kinderbetreuungskosten steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. D.h. er zahlt die realen Kosten (oder einen Anteil davon). Das ist natürlich etwas anderes, als wenn man nur sein zu versteuerndes Einkommen verringert.

Insofern ist es keine Nullrechnung.

Ist das nicht eine Nullrechnung?:

Viele Grüße

Hallo, das kann man doch pauschal nicht beantworten.
Wie hoch ist das Einkommen. Wie hoch der Steuersatz.
Das muß man sich ausrechnen.
MfG
Jutta

Was macht mehr Sinn:

a. wenn man die KITA-Kosten selbst zahlt (unter 4.000Euro)
bleibt und dies dann von der Steuer absetzt

Hier kommt es darauf an, wie alt das Kind ist und ob beide Elternteile arbeiten! Dann besteht die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten ( 2/3 von den tatsächlichen Kosten und max. 4000,00€) oder Sonderausgaben in voller Höhe abzusetzen. Hierbei ist generell der Nachteil, dass nur das zu versteuernde Einkommen um den Betrag der Werbungskosten bzw. Sonderausgaben, gemindert wird.

oder

b. sich den Beitrag vom Arbeitgeber aufs Nettogehalt
draufschlagen lässt?

Hier sind die Zuwendungen, wenn das Kind außerhalb des eigenen Haushalts betreut wird, Steuer- und Sozialabgabenfrei = Brutto für Netto!
Aus diessm Grunde würde ich die Variante über den AG auf jeden Fall bevorzugen!

Ist das nicht eine Nullrechnung? Spart man effektiv bei der
einen oder anderen Variante?

Ich hoffe, dass ich ihnen helfen konnte und wünsche noch einen schönen Tag!
Michael Hoffmann

Danke an alle soweit.

Zur Detailierung: es müsste der Maximalsatz an KITA-Kosten gezahlt werden, sprich jährlich über 4000€; beide Elternteile in Beschäftigung.

Hallo,

die Rechnung ist ziemlich einfach:
nehmen wir an Sie haben 1800 EUR netto/Monat, bezahlen davon 25% Steuer. KITA-Kosten sind 200 EUR/Monat.
Dann sparen Sie 25% von 200 EUR Steuer ergibt 50 EUR.
D.h. 1800 netto minus 200 EUR KITA-Kosten plus EUR 50 Steueresparnis gleich 1650.- zur Verfügung.
Zahlt der AG die KITA-Kosten kommen die zum Bruttolohn dazu. Vereinfacht kann man aber auch wieder ungefähr rechnen:
1800 EUR netto plus 200 EUR KITA-Kosten, die der AG zahlt gibt 2000 EUR, davon ab die KITA-Kosten 200 EUR und die Steuer (auch ungefähr 50 EUR), macht 1750.- zur Verfügung.
Es macht also mehr Sinn, wenn der AG den KITA-Beitrag zahlt.
Da Sie keine konkreten Zahlen genannt haben, habe ich versucht Ihnen das an einem Beispiel zu verdeutlichen. Bitte rechnen Sie sich das anhand Ihrer konkreten Zahlen noch durch.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Hallo WSuess,

die beiden Möglichkeiten mußt du dir mal durchrechnen: Zahlst du die Kita-Kosten selbst, kannst du 2/3 der Kosten steuerlich absetzen, vorausgesetzt, du verdienst so viel, dass deine gesamte Steuervorauszahlung nicht schon durch andere Posten zurückkommt (z.B. Fahrten zur Arbeit). Ist also vor allem was für Doppelverdiener oder berufstätige Alleinerziehende. Die Obergrenze liegt bei 4000,- € im Jahr. Die 2/3 gelten ebenfalls pro Jahr und pro Kind. Wie das Kind betreut wird, spielt keine Rolle, hauptsache du kannst die tatsächlichen Kosten nachweisen. Die Betreuung gilt bis zum 14. Lj.
(siehe auch §§ 4f, 9 EStG).
Die 2. Variante durch Gehaltszuschlag des AG. Voraussetzung ist, dass die Kosten zusätzlich zum bestehenden Gehalt gezahlt werden. Diese sind dann sowohl für dich als auch für den AG steuer- und sozialabgabenfrei. Die Freigrenze von 44,-€ pro Monat und Mitarbeiter gilt hier nicht. Für AG zusätzlich sehr lukrativ, weil er das als Betriebsausgaben 100%ig geltend machen kann - ein Argument bei Gehaltsverhandlungen.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen.

Viele Grüße
Polka30

Das kann ich nicht beantworten ohne die gesamte Steuererklärung durchzurechnen, vielleicht lohnt sich dazu ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater? Oder die eigene Arbeit mit einem St-Programm? Mfg

Hallo,
meines Erachtens kann man Betreuungskosten zwar (bis 4T€) ansetzen; es werden aber nur 2/3 angekannt. Daher würde ich - wenn der Arbeitgeber das so einfach tut - die „Zahlung auf das Netto“ wählen.
Zumal die Betreuung ja auch davon gezahlt werden muss, ich sehe also keinen Grund, warum man die Kosten nicht auch dann (zusätzlich) ansetzen können sollte…

Viel Erfolg!
Roger

Für Sie ist es natürlich günstiger, wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Für Ihren Arbeitgeber nicht.
Die Kosten für Kinderbetreuung sind i.d.R. mit dem Kindergeld abgegolten, so dass sie sich steuerlich nicht mehr auswirken.

muss mich korrigieren, können bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgesetzt werden.

Hi, sorry, nicht mein Fachgebiet!

Hallo

Hallo
Wenn man selbst zahlt z.B. 1000,00 € spart man die darauf entfallende Steuer z.B. 25% = 250 €. 750 € bleiben dann als Belastung hängen.

Erstattet der Arbeitgeber die vollen Beiträge - ist die Eigenbelastung 0,00 €. Dies ist also in jedem Fall die bessere Variante. Bei einer Teilerstattung z.B 500,00 € kann der Rest über die Steuer geltend gemacht werden.

Hallo,

ich denke das kommt ganz darauf an, wie hoch Ihr Einkommen ist. Je niedriger das Einkommen, desto sinnvoller ist es, sich vom Arbeitgeber den Aufschlag geben zu lassen. Dabei könnten Sie durch Ansatz von verschiedenen Pauschalsätzen immer noch das letztendlich zu versteuernde Einkommen reduzieren und würden weniger Steuern abführen.

Beste Grüße

Sorry für die späte Antwort.

Mach einfach beides!

Soweit ich weiß werden die Nettozuschüsse (hier Kindergartenbeitrag) nirgendwo in der LSt-Bescheinigung ausgewiesen oder übermittelt.