Was macht mehr Sinn:
a. wenn man die KITA-Kosten selbst zahlt (unter 4.000Euro)
bleibt und dies dann von der Steuer absetzt
Hier kommt es darauf an, wie alt das Kind ist und ob beide Elternteile arbeiten! Dann besteht die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten ( 2/3 von den tatsächlichen Kosten und max. 4000,00€) oder Sonderausgaben in voller Höhe abzusetzen. Hierbei ist generell der Nachteil, dass nur das zu versteuernde Einkommen um den Betrag der Werbungskosten bzw. Sonderausgaben, gemindert wird.
oder
b. sich den Beitrag vom Arbeitgeber aufs Nettogehalt
draufschlagen lässt?
Hier sind die Zuwendungen, wenn das Kind außerhalb des eigenen Haushalts betreut wird, Steuer- und Sozialabgabenfrei = Brutto für Netto!
Aus diessm Grunde würde ich die Variante über den AG auf jeden Fall bevorzugen!
Ist das nicht eine Nullrechnung? Spart man effektiv bei der
einen oder anderen Variante?
Ich hoffe, dass ich ihnen helfen konnte und wünsche noch einen schönen Tag!
Michael Hoffmann