KiTa Nachzahlung Rechtens?

Guten Tag, ich habe folgendes Problem, ich habe im Oktober 2010 einen KiTa Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung für meinen Sohn geschlossen.In diese KiTa geht auch schon ein weiteres älteres Kind von mirmeine Tochter.Für meine Tochter habe ich eine Geschwisterermäßigung.In dem Vertrag für meinen Sohn steht eine Betreuungsgebühr von 87 Euro.Nun hat mich die Leiterin der Kita angerufen07.03.2010 und mir gesagt,das sie für meinen Sohn noch keinen Bescheid vom Jugendamt vorliegen hat, ob ihm denn eine Geschwisterermäßigung zusteht oder nicht.Ich wusste ja nichtmal das ich eine beim Jugendamt beantragen muss.Nun war ich gleich am selben Tag zum Jugendamt und habe die Geschwisterermäßigung beantragt.Das Jugendamt gibt keinen Bescheid rückwirkend aus.Am 08.03.2011 habe ich dann in der Kita ein Formular mit der Überschrift Ermittlung des Elternbeitrags unterschreiben gemusst,auf dem stand: Nachzahlung für die Monate 01.2011 u. 02.2011 von 72 Euro. Nun ist meine Frage: Muss ich diese Nachzahlung wirklich vornehmen? Ich wurde von der KiTa im Oktober nicht informiert,das ich für meinen Sohn beim Jugendamt eine Ermäßigung des Kita-Beitrages beantragen muss. Ich bin davon ausgegangen,das wenn ich eine Geschwisterermäßigung für meine Tochter die,die selbe Einrichtung besucht,habe,ich keine weitere für meinen Sohn beantragen muss.Ich dachte das liegt dann vor.Denn der Vertrag den ich im Oktober bekommen habe wurde mir ja mit dem ermäßigten Preis ausgehändigt. Und wenn der Einrichtung noch ein Formular fehlt, dann hätten sie mich ja im Oktober,November und Dezember schon darauf aufmerksam machen können. Da kommen die jetzt erst im März und wollen ne Nachzahlung von insgesamt 72 Euro haben. Ist das Rechtens?

Guten Morgen,

also, da weiß ich nicht wirklich drüber Bescheid, tut mir Leid.
Unser Gesetzgeber ist so etwas von kompliziert in vielen Dingen, das ist furchtbar. Somit kann ich mir aber durchaus vorstellen, dass es „Rechtens“ ist.
Aber einen Rat, oder eine Erklärung hierzu, kann ich wie schon gesagt, leider nicht abgeben - sorry!

Vielen Dank aber für deine Anfrage.
Gruß TT

Ich wurde von der KiTa im Oktober nicht
informiert,das ich für meinen Sohn beim Jugendamt eine
Ermäßigung des Kita-Beitrages beantragen muss.

Das dürfte auch nicht die aufgabe der KiTa sein. Entsprechend kann man der KiTa hier kein Versäumnis vorwerfen.

Ich bin davon
ausgegangen,das wenn ich eine Geschwisterermäßigung für meine
Tochter die,die selbe Einrichtung besucht,habe,ich keine
weitere für meinen Sohn beantragen muss.

„Davon ausgehen“ hat leider keine Relevanz :-/

Ich dachte das liegt
dann vor.Denn der Vertrag den ich im Oktober bekommen habe
wurde mir ja mit dem ermäßigten Preis ausgehändigt.

…unter der Bedingung das eine Ermäßigung vorliegt!? Die Pflicht dazu hast du nicht die KiTa…

Und wenn

der Einrichtung noch ein Formular fehlt, dann hätten sie mich
ja im Oktober,November und Dezember schon darauf aufmerksam
machen können.

Nö! Es ist ist nicht deren Pflicht dich an deine Aufgaben zu erinnern.

Da kommen die jetzt erst im März und wollen ne
Nachzahlung von insgesamt 72 Euro haben. Ist das Rechtens?

Ich fürchte ja! Es wurde eine Vertrag zu bestimmten Konditionen geschlossen. Diese müssen eingehalten werden. JEder Vertragspartner hat deine Rechte und Pflichten. Wenn einer seine Pflichten nicht einhält, muss er entsprechend dafür haften. Es kann nicht Aufgabe des Vertragspartner sein (egal welchen) den anderen an seine Pflichten zu erinnern. Viele tun es dennoch… in dem Sie z.B eine MAhung schreiben anstatt sofort das Inkassobüro loszuschicken.

Ich würde an ihrer Stelle nicht zahlen! Der Vertrag wurde über den ermäßigten Betrag ausgestellt. Und nur den sind sie verpflichtet zu zahlen. Außer es steht im Vertrag der Hinweis, dass diese Vereinbarung nur im Zusammenhang mit einem Antrag beim Jugendamt gilt.

Also vorläufig nicht zahlen und die Argumentation der Gegenseite abwarten.

Hallo,
es ist schon „unschön“ wenn man Sie bei der Anmeldung Ihres zweiten Kindes nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Eine Verpflichtung hierzu besteht meiner Meinung nach aber nicht. Es wäre Ihre Pflicht gewesen, sich bei der Kita und auch beim Jugendamt rechtzeitig zu erkundigen. Behörden, Ämter usw. haben eine Auskunftspflicht. Bei Firmen oder Privaten nur eingeschränkt. Wenn Sie gefragt hätte, hätte man Ihnen eine korrekte Auskunft erteilen müssen. Aber keiner klärt eine Person umfassend und in allen Richtungen auf.
MfG
PB

Da die KiTa den Vertrag auf Ermässif´gt ausgestellt hat, hätte diese auch avfragen müssen.
Aber Sie wollen ja ihr Kind in einer KiTa unterbringen welche Ihr Kind keineswegs benachteiligt, sind Sie dadurch genötigt die Diff. zu begleichen.
Sonst sind Sie oder Ihr Kind der Dumme.
Sagen Sie dem Betreiber er habe einen Fehler gemacht…

Sorry sinnvoll scheint mir hier auf Ihr Recht zu pochen nicht

Guten Tag Jennifer, ich fürchte formal befindet sich die Kita mit der Nachforderung auf der „sicheren“ Seite. Für die Kita gilt die Bestätigung des Jugendamts ab Kenntnis. Das Sie nichts von der Beantragung auch glaubhaft gewusst haben, schützt leider nicht. Ich würde versuchen mit der Kita sich auf die „halbe“ Nachzahlung zu einigen. Immerhin will man ja auch künftig vernünftig miteinander umgehen. Viel Glück

Hallo,

also bei KiTa-Fragen bin ich leider überfragt und habe darin gar keine Erfahrungen. Ich plane mit meiner Frau erst in einiger Zeit Kinder zu bekommen.

Tut mir Leid, aber alles Gute noch!

Viele Grüße, TT

sorry, aber die Kita ist nicht verpflichtet auf Ermäßigungen hinzuweisen. Man könnte hier auch von einer Holschuld sprechen, Ermäßigungen gibt es halt auf Nachfrage. Hinweise diesbezüglich sind ein Entgegenkommen der jeweiligen Institutionen, können aber nicht eingeklagt werden. Ich würde dem Amt das Missverständnis erläutern und dann erneut um Kostenübernahme bitten.

Hallo,
leider schützt Unwissenheit nicht vor „Strafe“.
Wenn es nicht rückwirkend anerkannt wird, hast du leider Pech!
Aber vllt. kannst du mit dem Jugendamt nochmal sprechen & die können was mit der KITA direkt regeln.
Schade, tut mir leid für dich!
Ole

Hallo Frau Nichelmann,
zu Ihrer Frage kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Adolf schreiner