Hallo und guten Tag,
entschuldigen sie bitte, dass ich ihre Anfrage erst jetzt beantworten kann.
Ich kann ihre Anfrage leider nicht so ganz pauschal beantworten, da das Kita Recht Ländersache ist und mir nicht erschießt aus welchem Bundesland ihre Anfrage stammt. Sollte sie aus Niedersachsen stammen, gilt hier das niedersächsische KitaG (Kindertagesstättengesetz) in dem ganz deutlich verankert ist, dass eine Kindertagesstätte eine Einrichtungs- und Gruppenleitung haben muss! Ich denke, dass das in anderen Bundesländern nicht anders sein wird.
Sollten sie unzufrieden mit der ARbeit der dortigen Leitung sein, ist die Adresse sicherlich die Leitung als solche, wenn das nichts hilft, gibt es sicherlich eine/n Elternbeirat/-vertreter!? Als letzte Adresse für eine Beschwerde/Kritik kommt dann immer noch der Träger in Frage. Desweiteren ist es sicherlich auch möglich die zuständige Fachberatung um Mithilfe zu bitten. Zumindest ist es in Niedersachsen so, dass jede Einrichtung „im Hintergrund“ durch eine Fachberatung beraten werden muss. Wird in ihrem Fall sicherlich ganz ähnlich sein!?
Vielleicht konnte ich ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen!?
Schönen Gruß
Jörg Bosse