Kitaleitung lehnt Verantwortungsübernahme ab

Gekündigte Erz. muss lt. Arbeitsgericht wieder eingestellt werden. Arbeitgeber sieht die von ihr ausgehende Gefahr für Kinder und setzt die Erz. 5 Jahre bewusst nur auf eine „Hilfsstelle“ bei der sie keine Verantwortung trägt und im Prinzip niemand gefährdet werden kann. Nun ist die finanzielle Lage des Arb.gebers deutlich verschlechtert und der AG sieht keine andere Möglichkeit als diese Erz. wieder auf eine freigewordene reguläre Erz.stelle zu setzen (ärztliche Gutachten halten die Erz. auch für normal einsetzbar). Die zuständige Kitaleitung hat die Übernahme der Verantwortung für vorhersehbare Gefährdungen abgelehnt. Der AG ist aber entgegen seiner vorherigen Meinung, der Ansicht, dass die finanziellen Aspekte eine größere Rolle spielen. Was kann die Kitaleitung machen, um sich rechtlich abzusichern, dass sie im Falle von tatsächlichen „Unfällen“ nicht zur Verantwortung gezogen werden kann???

Irgendwo ist es mir nicht klar,daß es Angestellte erster und zweiter Klasse gibt. Die Qualifikation des Berufes erlischt nicht, weil jemand mal eine schlechtere Leistung abgeliefert hat,das wurde ja auch vom Gericht bestätigt.Es liegt kein Berufsverbot vor. Die"mindere Beschäftigung" ist natürlich nicht aufrechtzu erhalten, daher ist es nur logisch,daß eine dem beruflichen Nachweises adäquate Arbeit angeboten werden muß.
Beispiel:Wenn ein Maler Türen schlecht lackiert,darf man ihn nicht nur mit Hof fegen beschäftigen.
In diesem Rahmen ist der AN hier evtl Erzieherin natürlich für ihre Handlungen selber verantwortlich. Die Dienstaufsicht(Leiterin oder der Leiter o.ä.) hat natürlich immer die Dienstaufsicht und darf natürlich auch fachliche Anweisungen geben,allerdings nicht über einen angemessenen Rahmen hinaus,ansonsten wäre das schikanös und verboten.
Kurzum,der AN hat seine eigene Verantwortung für die sachgerechte Durchführung ;der Vertreter des Arbeitgebers hat die Pflicht zur Kontrolle im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht.
Hoffe geholfen zu haben,bin gernezu weitern Kommentaren bereit.
Rowkarl
Fielmir noch gerade ein: Wenn eine Kitaleitung eine qualifizierte Fachkraft minderbeschäftigt,kann sie vom Arbeitgeber(Dienstherrn,Kirche,Gemeinde,usw.)zur Verantwortung gezogen werden wegen unwirtschaftlichem Geschäftshandelns. Wirtschaftlicheit gehört zu ihrem Aufgabenbereich.