Hallo,
folgender Fall wäre vorstellbar:
Familie A, wohnhaft in Hamburg, meldet Ihr Kind im Juli 2011 in einer Kita für Start Mitte Januar 2012 an. Geplant ist, das die Mutter ab diesem Termin wieder arbeite geht. Somit hat die Familie Anspruch auf einen sogenannten Kitagutschein in Hamburg, der einen Zuschuss der Stadt zu den Kitakosten darstellt.
Nun erkrankt die Mutter und es ist klar, das sie 2012 nicht wieder arbeiten können wird. Die Mutter verlängert ihre Elternzeit um 24 Monate und verliert somit auch den (theoretischen) Anspruch auf einen Kitagutschein. Somit kann sich die Familie die Kita nicht mehr leisten.
Als dies bekannt wird, will die Familie den Kitavertrag kündigen. Dies passiert Ende September 2011. Die Kita weisst darauf hin, das dies laut Vertrag nicht möglich ist, da eine Kündigung vor Betreuungsantritt ausgeschlossen wäre. Nach Antritt besteht eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende.
Somit müsste Familie A also zwei volle Kalendermonate die Kita komplett auf eigene Kosten finanzieren, was in Summe weit über 1.000 Euro darstellt.
Gibt es zu Kitaverträgen bundesweit oder Bundeslandspezifische Minimal/Maximaldefinitionen? Ist ein Ausschluss der Kündigung vor Betreuungsantritt ansonsten erlaubt?
Danke und Grüße,
Mark