KK fordert Zuzahlung f.KH-Behandlg.nach4 1/2Jahren

Hallo, liebe Rechtsexperten,

ich bin baff…habe diese Woche von meiner KK (Hamburg-Münchener) eine Aufforderung zur Zahlung von 168,00DM bekommen.

Hintergrund:
Die Charité in Berlin hat dieser meiner Kasse eine Rechnung geschickt, daß eine Zuzahlung für meinen Auffenhalt vom 7.5.1997 bis 20.6.1997 noch nicht erfolgt worden wäre.

Ich lag in dieser Zeit auf der Hämatologie/Onkologie in einem 2-Bettzimmer (da ich privat zusatzversichert bin). Ich war und bin immer noch Studentin.

Damals war großes „Chaos“ in meinem Leben, hatte aber alle Rechnungen usf. aufbewahrt. Aber: vor ca. einem halben Jahr alles ausgemistet und weggeschmissen, was mit dieser Sache zu tun hatte. Daher kann ich es nicht mehr nachvollziehen, ob ich

A. dieses Geld bezahlt habe
B. dieses Geld jetzt zum (evtl.) 2. Mal aus Versehen vom Krankenhaus eingefordert wird.

Außerdem weiß ich nicht, ob ich als Studentin (bin von der Zuzahlung von divers. Mitteln befreit und war damals auch noch BAfÖG - Empfängerin, jetzt, seit einem Jahr aber nicht mehr und trotzdem noch befreit) überhaupt so eine Zuzahlung leisten muß…

Außerdem die Frage, ob es nach 4 1/2 Jahren diesbezüglich nicht schon eine Verjährung ist…?

Hmmmm…was soll ich denn nun machen? Der Betrag soll innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Krankenkasse überwiesen werden…ist das alles rechtens, so? Und muß ich nachweisen können, nach so einer langen Zeit, ob ich das Geld überwiesen oder (noch schlimmer:smile: Bar bezahlt habe?

Vielen Dank für eine Antwort!

Liebe Grüße von

Bettina

Hallo,
die Leistung ist verjährt, es sei denn die Kasse könnte
nachweisen, dass Sie immer gemahnt hat und Dich ausdrücklich
auf die Einrede der Verjährung hingewiesen hat, was ich
bezweifle - sie habens halt mal versucht.

Gruss

Günter