KK: Kostenübernahme für Begleitpersonen

Hallo Experten,

bei unserem Sohn (5 Monate) wird demnächst ein Eingriff in einer Klinik vorgenommen, die ca. 200km von unserem Wohnort entfernt liegt. Er wird stationär aufgenommen, Dauer des Aufenthalts geplante drei bis vier Tage. Während oder kurz nach dem Eingriff werden vermutlich „zukunftsweisende“ Entscheidungen getroffen. Schon aus diesem Grund möchten wir beide anwesend sein.

Unser Sohn hat ein Tracheostoma und benötigt daher besondere Behandlung. Zunächst sind bei der An- und Abreise diverses Materialien und Gerätschaften mitzuführen (Absauggerät, Sauererstoffflasche, Vital-Monitor, Inhalator, Ambo-Beutel, etc.). Es ist alleine kaum zu schaffen, neben dem Baby und dem normalen Gepäck auch noch diese ganzen Sachen zu transportieren.

Außerdem treten leider immer wieder lebensbedrohliche Notsituationen auf. In dem Fall ist die Anwesenheit von zwei „geschulten“ Personen, die entsprechend reagieren können, dringend erforderlich.

Es ist also auch aus medizinischer Sicht erforderlich, dass wir beide mit in die Klinik fahren und auch dort bleiben (Pendelverkehr ist bei dieser Entfernung und der relativ kurzen Aufenthaltsdauer nicht sinnvoll). Wir haben bei der (gesetzlichen) Krankenkasse die Kostenübernahme für Anreise und Unterkunft / Verpflegung für zwei (anstatt nur einer) Begeleitpersonen gestellt. Dieser Antrag wurde umgehend abgelehnt.

Liegt so eine Entscheidung eigentlich im eigenen Ermessen der Krankenkasse, oder sind solche Verpflichtungen gesetzlich detailliert fest gelegt? Und wenn ja, wo?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Uwe

Hallo,

grundsätzlich ist immer nur von einer Begleitperson die Rede.
Die Entscheidung darüber trifft grundsätzlich das Krankenhaus -
wenn das der Fall ist werden die Kosten entweder über einen „Sondertarif“ mit der Kasse abgerechnet oder fliessen in die Gewinn- und Verlustrechnung des Krankenhauses ein, d.h. sind dann Pflegesatzrelevant.
Die Mitaufnahme zweier gesunder Begleitpersonen ins Krankenhaus
ist schon die grosse Ausnahme - gerade bei einem Kind von diesem Alter
stellt sich die Frage ob eine Mitaufnahme aus medizinischen oder psychologischen Gründen erforderlich ist, aus der Sicht des Kindes - für eine Person (meist die Mutter) in jedem Falle - bei der zweiten Person stehen da wohl eher logistische Gründe im Vordergrund.
Die Kasse hat, wenn Sie vom Krankenhaus deswegen angefragt wird, die Möglichkeit diese Sache vom MDK beurteilen zu lassen und dann zu entscheiden.
Oft hängen nicht nur die Kosten der Mitaufnahme daran sondern auch Verdienstausfälle die in solchen Fällen von der Kasse zu tragen sind.
Um auf die Frage direkt einzugehen - ja, die Kasse kann das so entscheiden und selbstverständlich kann man Einspruch einlegen.
Es ist schwierig hier obejektiv zu sein - zum Einen kann ich die Eltern natürlich total verstehen und auch deren Argument nachvollzioehen, auf der anderen Seite handelt es sich bei diesen zusätzlich anfallenden Kosten eben nicht um Leistungsausgaben bzw. um Behandlungskosten und da ist es nunmal nicht üblich für zwei Begleitpersonen die Kosten zu übernehmen.
Schwierige Sache !!

Gruß
Czauderna

Hallo Czauderna,

erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Hallo,

grundsätzlich ist immer nur von einer Begleitperson die Rede.
Die Entscheidung darüber trifft grundsätzlich das Krankenhaus

wenn das der Fall ist werden die Kosten entweder über einen
„Sondertarif“ mit der Kasse abgerechnet oder fliessen in die
Gewinn- und Verlustrechnung des Krankenhauses ein, d.h. sind
dann Pflegesatzrelevant.
Die Mitaufnahme zweier gesunder Begleitpersonen ins
Krankenhaus
ist schon die grosse Ausnahme - gerade bei einem Kind von
diesem Alter
stellt sich die Frage ob eine Mitaufnahme aus medizinischen
oder psychologischen Gründen erforderlich ist, aus der Sicht
des Kindes - für eine Person (meist die Mutter) in jedem
Falle - bei der zweiten Person stehen da wohl eher logistische
Gründe im Vordergrund.

Nun ja. Die Geräte müssen halt mit transportiert werden, ohne geht es nicht, und das würde ich als logistisches Problem bezeichnen. Und hinzu kommt, wenn ein medizinischer Notfall während der Anreise auftritt, werden zwei Personen für die Behandlung benötigt.

Die Kasse hat, wenn Sie vom Krankenhaus deswegen angefragt
wird, die Möglichkeit diese Sache vom MDK beurteilen zu lassen
und dann zu entscheiden.

Der Antrag auf Pflegegeld ist schon vor mindestens 10 Wochen eingereicht worden, aber der MDK hat sich noch nicht blicken lassen. Die sind anscheinend völlig überlastet.

Oft hängen nicht nur die Kosten der Mitaufnahme daran sondern
auch Verdienstausfälle die in solchen Fällen von der Kasse zu
tragen sind.

Guter Punkt! Es kann natürlich sein, dass die von vorneherein blocken, weil sie zusätzliche Kosten fürchten. Das wäre vielleicht noch ein Ansatz.

Um auf die Frage direkt einzugehen - ja, die Kasse kann das so
entscheiden und selbstverständlich kann man Einspruch
einlegen.

… was nur bei guter Argumentation was bringen wird.

Es ist schwierig hier obejektiv zu sein - zum Einen kann ich
die Eltern natürlich total verstehen und auch deren Argument
nachvollzioehen, auf der anderen Seite handelt es sich bei
diesen zusätzlich anfallenden Kosten eben nicht um
Leistungsausgaben bzw. um Behandlungskosten und da ist es
nunmal nicht üblich für zwei Begleitpersonen die Kosten zu
übernehmen.
Schwierige Sache !!

Das ist wohl wahr.

Gruß
Czauderna