Hallo,
laut Auskunft des Steuerberaters erstattet die Krankenkasse die Lohnkosten nicht stundenweise, wenn ein AN im Laufe des Arbeitstages ausfällt.
Was ist hier nun üblich und erlaubt?
Bsp.: AN kommt mit leichten Beschwerden zur Arbeit, nach ein paar Stunden geht es ihm dann aber so schlecht, daß er nicht weiterarbeiten kann und er muß nach Hause, bzw. zum Arzt.
Er hat nun z.B. 4 Stunden gearbeitet und 4 Stunden gefehlt.
Nur 4 Stunden erstatten lassen ist ja nun (laut Steuerberater) nicht möglich.
Beantragt der AG nun für 8 Stunden die Lohnkostenerstattung oder gar keine, bzw. was ist aus Sicht der KK gerechtfertigt?
Viele Grüße