Zunächst ein gutes und friedliches neues Jahr für uns ALLE und ein Dankeschön an alle Mitwirkenden Menschen hier !
Nun zum eigentlichen Thema:
ein Freund von mir war jahrelang Harz4-Empfänger und wegen früherer Selbständigkeit weiterhin privat krankenversichert (220.- wurden v. Amt bezahlt)
Seit 2016 bezieht er nun eine kleine Altersrente von 460€, Miete, KK ect. wird weiter vom Amt übernommen.
Besteht für ihn die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln? Er könnte dann die Wohnung aufgeben, mit seiner Lebenspartnerin zusammenziehen und sich endlich vom Amt abmelden.
Bei 50€ Mindestbeitrag (AOK) käme er auf das gleiche Einkommen, hätte aber die Wohnung nicht mehr am Hals.
Hat sich durch die neue Regelung hinsichtlich eines KK-Wechsels etwas geändert?
Wenn er eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt, dann wäre er doch automatisch darüber gesetzlich krankenversichert.
Es wird ja gleich der hälftige Eigenanteil der KK von Rente abgezogen.
als er den Rentenantrag gestellt hat, hat die Krankenkasse geprüft, ob er als Rentner krankenversicherungspflichtig wird. Da er weiter in der PKV versichert ist, ist das anscheinend nicht der Fall. Somit kann er auch nicht in die GKV wechseln. Es hat sich in den letzten Jahren keine Änderung für den Wechsel in die GKV ergeben.
Um die Entscheidung der Krankenkasse ggf. prüfen zu können, braucht man zwei Angaben:
wann hat er erstmals in seinem Leben gearbeitet (z.B. als Azubi)?
Nein!! Rentenbezug aus der GRV zieht nicht automatisch Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich. Es greift überdies die sogenannte 9/10tel-Regelung. War der Rentenempfänger während der zweiten Hälfte des Erwerbslebens nicht zu 90% gesetzlich krankenversichert, so ist Pflichtversicherung in der Gesetzl. Krankenversicherung ausgeschlossen. Ferner ist ein Wechsel aus der PKV in die GKV nach Vollendung des 55. Lebensjahres grundsätzlich nicht möglich.
Gruß J.K.
Dann bleibt er als Rentner weiterhin in der PKV versichert: § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V
Ein Wechsel in die GKV ist nicht möglich.
Er hat sich 1988 für die PKV und gegen die GKV entschieden. Die jetzige Versicherungssituation ist eine Auswirkung seiner damaligen Entscheidung.
Falls er von der Rentenversicherung noch keinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommt, kann er diesen nach § 106 SGB VI beantragen. Abzüge von der Rente gibt es nicht.
Hallo, die anderen gegebenen Antworten sind korrekt. Wechsel in die GKV wäre grundsätzlich denkbar nur noch über eine Familienversicherung. Dazu müßte er seine Lebenspartnerin heiraten und seine Einkünfte unter die Einkommensgrenze für die Familienversicherung zzt. 415 EUR drücken, was aber bei 460 EUR Rente kaum möglich ist.