KK-Wechsel bei Hartz IV von PKV in GKV?

Hallo liebe Wer-Weiss-Was Gemeinde!

///Fakten:///

  • Studium Ende August 2009 beendet
  • Arbeitslosmeldung Ende August 2009
  • Hartz 4 Antrag 04.01.2010 gestellt (läuft noch)
  • PKV seit über 25 Jahren
  • GKV Verzichtserklärung zu Studienbeginn unterschrieben
  • Mitteilung Hartz-IV-Behörde: Zwangswechsel in GKV

///Kenntnisstand:///
Die Hartz-IV-Behörde teilte mir heute mit, dass ich mir eine gesetzliche Krankenkasse suchen müsse, da der verbleib in der PKV nur Selbständigen und Freiberuflern obliegt. Den Spießrutenlauf mit den öffentlichen Kassen und meinem Fall, habe ich bereits hinter mir und weiß, dass mich keine GKV aufnehmen wird, da ich noch nie in meinem Leben einen Cent in eine GKV eingezahlt habe und die vorhandene Verzichtserklärung im Raum steht.
Erst ein Sozialbeitragspflichter Job oder eine fristgerechte Kündigung meiner PKV kann mir diesen Schritt ermöglichen (Frist derzeit nicht einhaltbar).

///Fragen:///
/1a/Kann ich mit dem Hartz IV Bescheid ohne weiteres in eine GKV wechseln? Oder gibt es dort Bedingungen, wenn ja, welche?

/2a/Gibt es ein Sonderkündingsrecht für Hartz IV Empfänger, resp. kann die Hartz-IV-Behörde einen Wechseln in eine GKV erzwingen?

/3a/Was ist ggf. noch zu beachten?

— Wenn Wechsel nicht möglich:
/1b/Muss die Hartz-IV-Behörde die Kosten der PKV tragen?

/2b/Muss sich bei einer Weigerung der Kostenübernahme durch die Hartz-IV-Behörde ggf. ein Sozialgericht damit beschäftigen?

/3b/Was ist ggf. noch zu beachten?

Ich danke Euch für Eure Bemühungen, möchte mich für den Umfang entschuldigen und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Hallo Vorname ? (ich hasse Pseudonyme),

Punkt eins - der von Ihnen als „Zwangswechsel“ bezeichnete Vorgang ist keineswegs nachteilig für Sie ! Ganz im Gegenteil - es gibt seit seit Monaten extreme Probleme mit der Übernahme der PKV-Beiträge bei Harz IV. Dies führt teilweise zu nicht gedeckten Mehrkosten der Leistungsempfänger und beruht letztendlich auf einer Lücke im Gesetz, die wohl erst im Sommer geschlossen werden soll. Dies alles könnten Sie als GKV-Mitglied umgehen.)

Zweitens - Ihre Formulierung … fristgerechte Kündigung meiner PKV kann mir diesen Schritt ermöglichen…ist nicht korrekt bzw. brandgefährlich. Ob die Aufnahme in die GKV nun erfolgt oder nicht, ist vollständig unabhängig davon, ob Sie die PKV gekündigt haben oder nicht ! Soll heißen - sprechen Sie um Gottes willen keine Kündigung aus, bevor die Situation nicht geklärt ist !

Im Übrigen - nach meinem Kenntnisstand dürfte die GKV - Pflichtversicherung bei Harz IV-Bezug in Fällen wie Ihrem durchaus noch gültig sein. Was - wie gesagt - etwas Gutes für Sie ist. Suchen Sie sich also eine der großen KK (die haben einfach mehr Erfahrung) aus und bitten Sie Ihre Behörde, Sie bei denen anzumelden. Liegt Ihnen dann die Mitgliedsbescheinigung vor, muß Ihre Private Ihre Kündigung taggenau annehmen.

Alles Gute (trotz Allem) für das Jahr 2010 wünscht

Stefan Koziol
Versicherungsmakler 08.01.

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Hallo liebe Wer-Weiss-Was Gemeinde!

///Fakten:///

  • Studium Ende August 2009 beendet
  • Arbeitslosmeldung Ende August 2009
  • Hartz 4 Antrag 04.01.2010 gestellt (läuft noch)
  • PKV seit über 25 Jahren
  • GKV Verzichtserklärung zu Studienbeginn unterschrieben
  • Mitteilung Hartz-IV-Behörde: Zwangswechsel in GKV

///Kenntnisstand:///
Die Hartz-IV-Behörde teilte mir heute mit, dass ich mir eine
gesetzliche Krankenkasse suchen müsse, da der verbleib in der
PKV nur Selbständigen und Freiberuflern obliegt. Den
Spießrutenlauf mit den öffentlichen Kassen und meinem Fall,
habe ich bereits hinter mir und weiß, dass mich keine GKV
aufnehmen wird, da ich noch nie in meinem Leben einen Cent in
eine GKV eingezahlt habe und die vorhandene Verzichtserklärung
im Raum steht.
Erst ein Sozialbeitragspflichter Job oder eine fristgerechte
Kündigung meiner PKV kann mir diesen Schritt ermöglichen
(Frist derzeit nicht einhaltbar).

///Fragen:///
/1a/Kann ich mit dem Hartz IV Bescheid ohne weiteres in eine
GKV wechseln? Oder gibt es dort Bedingungen, wenn ja, welche?

/2a/Gibt es ein Sonderkündingsrecht für Hartz IV Empfänger,
resp. kann die Hartz-IV-Behörde einen Wechseln in eine GKV
erzwingen?

/3a/Was ist ggf. noch zu beachten?

— Wenn Wechsel nicht möglich:
/1b/Muss die Hartz-IV-Behörde die Kosten der PKV tragen?

/2b/Muss sich bei einer Weigerung der Kostenübernahme durch
die Hartz-IV-Behörde ggf. ein Sozialgericht damit
beschäftigen?

/3b/Was ist ggf. noch zu beachten?

Ich danke Euch für Eure Bemühungen, möchte mich für den Umfang
entschuldigen und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Bin aus Österreich und kenne mich mit euren Gesetzen daher überhaupt nicht aus.
Tut leid!

Hallo liebe Wer-Weiss-Was Gemeinde!

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  • Studium Ende August 2009 beendet
  • Arbeitslosmeldung Ende August 2009
  • Hartz 4 Antrag 04.01.2010 gestellt (läuft noch)
  • PKV seit über 25 Jahren
  • GKV Verzichtserklärung zu Studienbeginn unterschrieben
  • Mitteilung Hartz-IV-Behörde: Zwangswechsel in GKV

///Kenntnisstand:///
Die Hartz-IV-Behörde teilte mir heute mit, dass ich mir eine
gesetzliche Krankenkasse suchen müsse, da der verbleib in der
PKV nur Selbständigen und Freiberuflern obliegt. Den
Spießrutenlauf mit den öffentlichen Kassen und meinem Fall,
habe ich bereits hinter mir und weiß, dass mich keine GKV
aufnehmen wird, da ich noch nie in meinem Leben einen Cent in
eine GKV eingezahlt habe und die vorhandene Verzichtserklärung
im Raum steht.
Erst ein Sozialbeitragspflichter Job oder eine fristgerechte
Kündigung meiner PKV kann mir diesen Schritt ermöglichen
(Frist derzeit nicht einhaltbar).

///Fragen:///
/1a/Kann ich mit dem Hartz IV Bescheid ohne weiteres in eine
GKV wechseln? Oder gibt es dort Bedingungen, wenn ja, welche?

/2a/Gibt es ein Sonderkündingsrecht für Hartz IV Empfänger,
resp. kann die Hartz-IV-Behörde einen Wechseln in eine GKV
erzwingen?

/3a/Was ist ggf. noch zu beachten?

— Wenn Wechsel nicht möglich:
/1b/Muss die Hartz-IV-Behörde die Kosten der PKV tragen?

/2b/Muss sich bei einer Weigerung der Kostenübernahme durch
die Hartz-IV-Behörde ggf. ein Sozialgericht damit
beschäftigen?

/3b/Was ist ggf. noch zu beachten?

Ich danke Euch für Bemühungen, möchte mich für den Umfang
entschuldigen und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

///Fragen:///
/1a/Kann ich mit dem Hartz IV Bescheid ohne weiteres in eine
GKV wechseln? Oder gibt es dort Bedingungen, wenn ja, welche?

/2a/Gibt es ein Sonderkündingsrecht für Hartz IV Empfänger,
resp. kann die Hartz-IV-Behörde einen Wechseln in eine GKV
erzwingen?

/3a/Was ist ggf. noch zu beachten?

— Wenn Wechsel nicht möglich:
/1b/Muss die Hartz-IV-Behörde die Kosten der PKV tragen?

/2b/Muss sich bei einer Weigerung der Kostenübernahme durch
die Hartz-IV-Behörde ggf. ein Sozialgericht damit
beschäftigen?

/3b/Was ist ggf. noch zu beachten?

Ich danke Euch für Eure Bemühungen, möchte mich für den Umfang
entschuldigen und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Leider ist das sehr kompliziert und erst kürzlich wieder geändert worden. Nach meinem Kenntnisstandt kann die „Alg II-Behörde“ entweder wechsel in die GKV verlangen oder muss, wenn das nicht möglich ist, den gleichen Satz den sie dort zahlen müsste an die PKV zahlen. Das steht im SGB V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html , im Wesentlichen in den §§ 5 und 6, aber ich behaupte nicht, die zu verstehen. Im SGB II gibt es in § 26 eine Regelung dazu: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__26.html

Mit freundlichen Grüßen

Diskriminierung

Ich denke es wäre besser direkt den Ombudsmann für private Krankenversicherung zu fragen:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Herr Dr. Helmut Müller.
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 01802-550444 - Fax: 030-20458931
www.pkv-ombudsmann.de
Mit freundlichen Grüßen