Hallo liebe Wer-Weiss-Was Gemeinde!
///Fakten:///
- Studium Ende August 2009 beendet
- Arbeitslosmeldung Ende August 2009
- Hartz 4 Antrag 04.01.2010 gestellt (läuft noch)
- PKV seit über 25 Jahren
- GKV Verzichtserklärung zu Studienbeginn unterschrieben
- Mitteilung Hartz-IV-Behörde: Zwangswechsel in GKV
///Kenntnisstand:///
Die Hartz-IV-Behörde teilte mir heute mit, dass ich mir eine gesetzliche Krankenkasse suchen müsse, da der verbleib in der PKV nur Selbständigen und Freiberuflern obliegt. Den Spießrutenlauf mit den öffentlichen Kassen und meinem Fall, habe ich bereits hinter mir und weiß, dass mich keine GKV aufnehmen wird, da ich noch nie in meinem Leben einen Cent in eine GKV eingezahlt habe und die vorhandene Verzichtserklärung im Raum steht.
Erst ein Sozialbeitragspflichter Job oder eine fristgerechte Kündigung meiner PKV kann mir diesen Schritt ermöglichen (Frist derzeit nicht einhaltbar).
///Fragen:///
/1a/Kann ich mit dem Hartz IV Bescheid ohne weiteres in eine GKV wechseln? Oder gibt es dort Bedingungen, wenn ja, welche?
/2a/Gibt es ein Sonderkündingsrecht für Hartz IV Empfänger, resp. kann die Hartz-IV-Behörde einen Wechseln in eine GKV erzwingen?
/3a/Was ist ggf. noch zu beachten?
— Wenn Wechsel nicht möglich:
/1b/Muss die Hartz-IV-Behörde die Kosten der PKV tragen?
/2b/Muss sich bei einer Weigerung der Kostenübernahme durch die Hartz-IV-Behörde ggf. ein Sozialgericht damit beschäftigen?
/3b/Was ist ggf. noch zu beachten?
Ich danke Euch für Eure Bemühungen, möchte mich für den Umfang entschuldigen und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.