Guten Abend,
A möchte gerne zum 1.7. die gesetzliche Krankenkasse wechseln. In den nächsten Tagen wird A für ein Zahnimplantat einen Heil- und Kostenplan erhalten und ihn der jetzigen Krankenkasse vorlegen. Die Behandlung wird vorauss. noch im 2. Quartal 2014 begonnen, da es sich aber um eine aufwendige Behandlung handelt (erst Knochenaufbau, dann in 6 Monaten das Implantat usw.) wird sich die Behandlung noch über das gesamte Jahr 2014 ziehen. Muss A etwas beim Wechsel beachten? Für A ist es wichtig, dass die gesetzliche Krankenkasse eine Leistung erbringt, da A sonst keine Leistung von seiner Zusatzversicherung erwarten kann. A fürchtet, dass sich am Ende die alte und neue Krankenkasse quer stellen, was die Übernahme der Kosten angeht, da die jetzige Krankenkasse zwar den Heil- und Kostenplan absegnet, aber nachher nicht leistet wegen des Wechselns während der Behandlungsphase.
Vielen Dank!
Hallo,
zuständig füpr die Bezahlung des Festzuschusses ist die Kasse in der man am Tag des Beginns der Eingliederung des beantragten Zahnersatzes Mitglied ist . Sollte also zwischen Bewilligung des HKP. und dem Beginn der Eingliederung ein Kassenwechselk stattgefunden haben oder stattfinden, dann am besten, dies sofort mit dem Zahnarzt und der neuen Kasse abklären. Den Zuschuss bekommt A. in jedem Fall.
Gruss
Czauderna
Hallo Herr Czauderna,
vielen Dank für die Antwort!
D.h. wenn A den HKP bei der jetzigen KK bewilligt bekommt und bei Beginn der Behandlung bei der jetzigen KK versichert ist, dann wird alles, was im Rahmen der Behandlung anfällt auch von der jetzigen KK übernommen? Häufig ist es ja so, dass die Ärzte erst viel später mit der KK abrechnen, A wäre zu dem Zeitpunkt aber vielleicht gar nicht mehr bei der KK versichert.
Ich frage mich auch, was passiert, wenn unerwartet zB viele Kontrolluntersuchungen stattfinden müssen o.ä., die mit der bewilligten Behandlung zu tun haben, aber in den Zeitraum fallen, in dem A bei der neuen KK versichert ist. Könnte es A passieren, dass sich da die neue KK quer stellt?
Besten Dank!
Hallo,
ich kann da natürlich nur aus meiner eigenen Praxis berichten. Sehr oft kommt das ja nicht vor, dass zwischen Antrag und Eingliederung die Kasse gewechselt wird, aber bislang war das grundsätzlich kein Problem - wurde etwas mit dere falschen Kasse abgerechnet dann hat diese bei der neuen Kasse diese Leistung angefordert.
Bei einer normalen Kassenleistung (Festzuschuss) ist das alles kein Problem.
Schwierig wird es, wenn z.B. die alte Kasse eine „Einzelfallentscheidung“ getroffen hat an die sich die neue Kassen nicht halten muss bzw. will. Dann hat der Versicherte allerdings ein Problem.
Gruss
Czauderna