> Ich bin seit 2010 arbeitssuchend und somit beim Arbeitsamt gemeldet (ALG I). Von Ende Mai 2011 bis 9.3.2012 war ich krankgeschrieben, daher beim Arbeitsamt !nicht mehr gemeldet. (wenn man über 6 Wochen krank ist, wird man beim AAmt abgemeldet)
> Bis zum 8.3.2012 hat die KK gezahlt. Ab 9.3.2012 bin ich mit einer anderen Dignose erneut krankgeschrieben worden bis 30.3.2012 und für diesen Zeitraum will die KK nicht mehr zahlen. Angeblich ist das Arbeitsamt dafür zuständig. Aber ich war ja nicht als arbeitslos gemeldet.
> Die KK hat mich telefonisch informiert, dass ich kein Krankegeld ab 9.3.12 mehr erhalte. Schriftlich habe ich nur die „Bescheinigung von Krankengeld für die gesetzl. Rentenversicherung“, in der mir der Bezug bis 8.3.12 bescheingt wird.
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> Vom Arbeitsamt (bei denen habe ich mich ab 31.3.12 wieder neu angemeldet)habe ich den Bewilligungsbescheid ab 31.3.12. Hier habe ich heute dagegen Widerspruch eingelegt. Allerdings glaube ich eher, dass hier die Krankenkasse in der Pflicht ist. Wie formuliere ich aber einen diesbezüglichen Widerspruch? Kann ich mich vielleicht auf irgendwelche Gesetzlichkeiten oder ähnliches stützen?