Hallo,
kann die Krankenkasse jetzt noch Zuzahlungen zum KH-aufenthalt für die Entgiftung eines Suchtkranken aus 2006 einfordern und das Konto pfänden?
Es sollen mehrfach Briefe geschrieben worden sein, diese sind aber nie angekommen. Der Betreffende war zu dieser Zeit Hartz IV Empfänger und Alleinerziehend.
Könnte man jetzt noch eine Zuzahlungsbefreiung (rückwirkend) erreichen?
Hallo… die Verjährung wurde durch die Erinnerungen gehemmt… die Kasse kann die Forderung erheben (und hat es ja auch in der Vergangenheit schon). Nur weil der Suchtkranke sich nicht um seine Post gekümmert hat, kann der Kasse (also der Solidargemeinschaft) kein Schaden entstehen.
Eine Befreiung kann natürlich aber auch noch beantragt werden.
Gruß, Christian
Zuzahlungsbefreiungen kann man nicht rückwirkend beantragen, nur für zukünftige Zeiträume.
Wenn die offene Forderung aus 2006 bis spätestens 2010 angemahnt wurde, kann diese auch per Kontopfändung vollstreckt werden. Kam eine Forderung für 2006 erst nach 2010, ist die vierjährige Verjährung abgelaufen.
Die KH-Zuzahlungen können vom KH aber auch von der KK angefordert worden sein. Den Rechnungssteller könnte man um eine Dokumentation bitten, welches Schreiben an welche Adresse gegangen ist- vielleicht war die dort hinterlegte Anschrift nicht korrekt? Sofern beispielsweise der Briefkasten nicht beschriftet war, konnten Sendungen nicht zugestellt werden und gingen an den Absender zurück- der dann möglicherweise einen öffentlichen Aushang machte.
So einfach lässt sich hier nichts beantworten, da offensichtlich nicht alle Fakten (mehr) bekannt sind.
Mein Tipp: zugesandte Schreiben in Kopie anfordern- dann weiß man mehr über den Werdegang dieses Sachverhalts.
Hallo,eve135,
ja, die Kasse kann rückwirkend für vier Jahre Beiträge einfordern. Das wären aber dann ab 2008.
Ich würde die Einkommensbescheinigung von 2004 als Harz IV Empfänger zur Kasse mitnehmen und mit denen reden. Das Einkommen dürfte nicht sehr hoch gewesen sein. Außerdem auf jeden Fall Wiederspruch einlegen.
Sieh bitte auch unter: bfrieds.brigitte.de/foren/rund-um-versicherungen/11341 und
www.kkh-allianz.de/index-cfm?pageid-212 nach.
Viel Erfolg- Schaddie
Hallo Christian,
es geht nicht darum, dass sich jemand um berechtigte Forderungen drücken will, sondern darum, dass ohne Vorwarnung eine Woche vor Weihnachten der volle Betrag vom Konto gepfändet wurde.
Durch das niedrige Einkommen 2006 (sieht die Kasse ja auch in ihren Unterlagen) wäre ja auf jeden Fall eine Zuzahlungsbefreiung zum Tragen gekommen, so dass nur ein geringerer Betrag gezahlt werden müsste.
Aber du hast ja geschrieben, dass die Befreiung auch rückwirkend geht. Danke für deine Antwort.
Gruß Eve
Hallo Feffi Kunterbunt,
danke für den Tipp zur Anforderung der Schreiben. Die Adresse ist der KK seit zwei Jahren bekannt und andere Post ist immer angekommen.
Also werden nun die Kopien angefordert. Soviel wie ich weiß, kann man 4 Jahre rückwirkend zuviel gezahlte Zuzahlungen einfordern. Aber ich weiß leider nicht, wie es sich in so einem Fall (Forderung der KK) verhält.
Gruß Eve
Hallo Schaddie,
auch dir vielen Dank für die Antwort.
Sie hilft ein ganzes Stück weiter.
Widerspruch wurde eingelegt und vielleicht klappt es ja auch noch mit der Befreiung.
Gruß eve
Hallo,eve,
ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass alles klappt mit der Befreiung. Gerade zu Weihnachten wäre das doch ein schönes Geschenk.
Alles Gute- Schaddiegr