KKH Allianz fordert Zusatzbeitrag trotz Kündigung

Hallo, die KKH Allianz hat Anfang des Jahres den Zusatzbeitrag von 8 Euro eingeführt. Nachdem ich die Mitteilung der KK bekommen habe, habe ich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und bin seit dem 1. Juli bei einer anderen KK. Nun fordert die KKH plötzlich rückwirkend den Zusatzbeitrag für die Monate April bis Juni. Ich denke mir, dass das nicht sein kann, weil ich sofort (also innerhalb der zwei Wochen Kündigungsfrist) gekündigt habe. Es ist ja wohl widersinnig eine Sonderkündigungsfrist anzubieten um dem Zusatzbeitrag entgehen zu können um dann doch zur Kasse gebeten zu werden, oder?? Ist das noch wem passiert? Danke!

Hi,

kommt darauf an ob du in deinem Schreiben geschrieben hast das es wegen der Erhöhung kündigst und das Sonderkündigungsrecht benutzt oder du eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hast.

Wenn das Sonderecht benutzt hast würde ich die Beiträge nicht bezahlen. Ansonsten hilft nur ein Telefonat weiter und hoffen das die KK Allianz die ordentliche Kündigung als „Sonderfall“ einstuft.

Gruß

Hallo,

Dann wäre der 1.7.2010 nicht mehr mit dem Sonderkündigugsrecht
vereinbar und der Zusatzbeitrag muss gezahlt werden.
Die Kündigung wurde in diesem Fall im April 2010 erstellt - das war zu spät für das Sonderkündigungsrecht.
Gruss
Czauderna

Hallo,

auf der KKH-Homepage ist folgende Aussage:

Der Verwaltungsrat der KKH-Allianz hat am 25. Februar 2010 auf seiner Sitzung in Hannover beschlossen, ab 1. März 2010 einen monatlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 EUR zu erheben.Dieser ist erstmals bis zum 15. April zu zahlen. Die Mitglieder der KKH-Allianz erhalten hierzu in den kommenden Tagen ein Schreiben mit detaillierten Informationen

Die KKH hat die Briefe vermutlich Ende Februar/Anfang März verschickt.
Wenn die Kündigung noch bis 15. April bei der KKH eingegangen ist, braucht der Zusatzbeitrag nicht gezahlt werden. Bei einem späteren Kündigungseingang wird es schwierig.

Am besten bei der KKH anrufen: Datum Kündigungseingang? Wann erfolgte Info über Zusatzbeitrag?

Einzelheiten: § 175 Absatz 4 SGB V

Gruß

RHW