Aus Reha als Arbeitsfähig entlassen. Während Reha Übergangsgeld von DRV. Arzt zu Hause schreibt weiterhin krank. jetzt weigert sich die KKH Krankengeld zu zahlen, ohne ein Gutachten oder zum MDK zu schicken. Darf die das???
Hallo,
klar, sie kann es zumindest versuchen - wird aber keinen Erfolg haben wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird.
Beim Widerspruch ist darauf zu achten, dass dieser medizinisch begründet ist, also am besten vom behandelnden Arzt selbst verfasst.
Der MDK wird dann aufgrund des Widerspruchs entscheiden ob die Reha-Klinik richtig lag oder ob tatsächlich über den Entlassungstag hinaus Arbeitsunfähigkeit vorlag.
Die Praxis zeigt aber meistens in solchen Fällen das der MDK eher der Reha-Einrichtung folgt als dem behandelnden Arzt, da diese Einrichtung den Patienten quasi täglich vor sich hatte, der behandelnde Arzt eben nicht - auch waren in der Regel die Befundberichte der Reha-Einrichtungen wesentlich aussagekräftiger als die Begründung der „Heimatärzte“.
Viel Erfolg trotzdem.
Gruß
Czauderna
ach so, na toll und wer bezahlt dann die tage vom 15.01.2009 bis jetzt.haben ja erst heute erfahren das die kasse nicht zahlen will.agentur für arbeit zahlt erst ab dem tag wo man sich dort meldet
Hallo,
da kommt es darauf an wie der tatsächliche Verlauf dieser Sache war.
wann wurde die AU-Bescheinigung durch den Arzt ausgestellt - war diese
als Folge-Meldung oder als Erst-Meldung ausgestellt welche ICD. Nr. wurde vermerkt, war es die gleiche, die auch der Reha zugrunde gelegt wurde. - wann wurde diese Bescheinigung bei der Kasse eingereicht ??.
Bei einer Folgemeldung besteht der Krankengeldanspruch grundsätzlich
durchgehend, d.h. in diesem Falle ab dem Tage nach der Entlassung aus der Reha. un kann nur für die Zukunft durch einen schriftlichen Verwaltungsakt aufgehoben werden.
Ich denke alles andere kann nur Fall bezogen zwischen den Parteien
geklärt werden.
Gruß
Czauderna
Hallo,
AU-Bescheinigung wurde am 15.01.2009 ausgestellt.
Als folgemeldung mit der selben ICD.Nr. die auch der Reha zugrunde gelegt wurde. Die bescheinigung ist am 15.01.2009 zur kkh geschickt worden und ist am 16.01.2009 dort als einschreiben eingegangen.
Hallo,
da kommt es darauf an wie der tatsächliche Verlauf dieser
Sache war.
wann wurde die AU-Bescheinigung durch den Arzt ausgestellt -
war diese
als Folge-Meldung oder als Erst-Meldung ausgestellt welche
ICD. Nr. wurde vermerkt, war es die gleiche, die auch der Reha
zugrunde gelegt wurde. - wann wurde diese Bescheinigung bei
der Kasse eingereicht ??.Bei einer Folgemeldung besteht der Krankengeldanspruch
grundsätzlich
durchgehend, d.h. in diesem Falle ab dem Tage nach der
Entlassung aus der Reha. un kann nur für die Zukunft durch
einen schriftlichen Verwaltungsakt aufgehoben werden.
Ich denke alles andere kann nur Fall bezogen zwischen den
Parteien
geklärt werden.
Gruß
Czauderna