Hallo
Nehmen wir an, der Kläger bei einem Zivilprozess sei verstorben. Ein Verhandlungstermin sei vor dem Tod des Klägers festgelegt worden.
Was passiert? Findet die Verhandlung trotzdem statt? Treten die Hinterbliebenen automatisch in die Klage ein oder müsste neu geklagt werden?
Danke und Gruss
Heinz
Hallo!
Lies selbst hier nach …
http://dejure.org/gesetze/ZPO/239.html
MfG
duck313
Hallo duck313
Das ist ja reinrassiges Juristendeutsch. Verstehe ich das richtig, dass das Verfahren nur fortgesetzt wird, wenn die Rechtsnachfolger das möchten?
Dank und Gruss
Heinz
Hallo!
Das ist ja reinrassiges Juristendeutsch. Verstehe ich das
richtig, dass das Verfahren nur fortgesetzt wird, wenn die
Rechtsnachfolger das möchten?
So steht es in Absatz 1. Und in Absatz 2 steht dann, dass der Gegner auch dafür sorgen kann, dass es weitergeht, wenn es ihm zu lange dauert.
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Danke, dann ist mein Verständnis von Juristensprech doch nicht völlig daneben 
Gruss
Heinz
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