Kläger tot...was nun?

Moi moin liebe Leute,

habe da mal eine theoretische Frage.

Was passiert eigentlich, wenn in einem Zivilprozess der Kläger stirb?

Erben den Prozess dann auch die Erben oder wie geht es weiter?

Lieben Gruß aus dem hohen Norden

Martin

habe da mal eine theoretische Frage.

Was passiert eigentlich, wenn in einem Zivilprozess der Kläger
stirb?

Erben den Prozess dann auch die Erben oder wie geht es weiter?

Als Gesamtrechtsnachfolger kann der Erbe die Ansprüche des Erblassers geltend machen, d.h. er tritt in dem Rechtsstreit in die Position des Erblassers; § 239 Abs. 1 ZPO.