Kläger wird zum beklagten welchen weg einschlagen?

Guten Tag.

Die Situation:

Der Selbständige Herr A macht für einen Hausherren B, der seinen Dachboden ausbauen will ein Pauschalangebot im Rahmen von 2 Wochen inklusive der Hilfe von einem Mitarbeiter des Herrn A und einem Familienmitglied des Herrn B. Da es keinen Bauherren gibt, der die Baustelle leitet, herrscht mächtiges chaos. Auch der Hausherr wünscht jede Woche etwas anderes und vermehrt unabgesprochene zusätzliche Arbeiten. Vom Abbruch bis zum entsorgen, sowie mehrfache Einkäufe mit dem Herrn B als auch verehrte änderungen über den grundriss, sowie das warten auf mängel die von einem anderen handwerker beseitigt werden müssen, bis hin zur sehr späten bestellung von maß-fenstern…etc pp… zieht sich das projekt nun schon in die sechste Woche.

Herr A kann bei diesem Pauschalpreis die Baustelle nicht mehr halten. Vereinbahrt ihn neu bekommt eine Teilvorrauszahlung und bricht 2 wochen später die arbeiten ab. Da Herr B weiterhin die organisation so aufrecht erhält , dass kein ende in sicht scheint.

Herr A schreibt die Hälfte des Pauschalpreises auf die Rechnung, zieht davon die vorabgezahlte summe ab.

Herr B. zahlt nicht.

Herr A schreibt eine Mahnung

Herr B. reagiert nicht.

Herr A schreibt eine weitere Mahnung.

Herr B lässt sich von einem Rechtsanwalt vertreten und fordert über diesen den bereits schon gezahlten betrag, sowie den Schaden der dem Herrn B durch abbruch der arbeiten, sowie angeblichen Baumängeln entstanden sei.

Das ganze liegt 4 Monate zurück. Herr A wurde zu keine Zeit auf solche Mängel hingewiesen, es gibt kein Gutachten und die Baustelle ist wohl nun schon von einem anderem unternehmen fertiggestellt worden.

Herr A hätte der 3. Mahnung einen Mahnbescheid geschickt.
Wie soll Herr A nun umgehen mit der Forderung des anwalts? oder sollte er unabhängig davon einen Mahnbescheid schicken? sollte herr A sich auch einen Anwalt nehmen müssen?

danke schon mal für hilfreiche antworten … bin noch ganz baff

Hallo,

Herr A sollte sich in er Tat dringend einen eigenen Anwalt nehmen. Leider hängt das Ergebnis dieses Rechtsstreits nicht von allgemeinen Rechtsfragen ab. Es kommt einzig auf das tatsächlich vertraglich Vereinbarte an sowie auf die tatsächlichen Vorgänge und Gegebenheiten auf der Baustelle. Das ist aber im Rahmen dieses Forums nicht zu beurteilen.

Gruß
Dea

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ich gehe davon aus,dass der handwerker A überhaupt noch keine erfahrungen mit bauherren vom schlage des herrn B hat und rate auch zum einschalten eines anwalts.

Hallo,

ich schließe mich den Vor"rednern" an und empfehle auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts… Der Sachverhalt ist sehr komplex, und wenn die Gegenseite sich auch eines Anwalts bedient, sollte man es ebenso tun, um eine Art „Waffengleichheit“ herzustellen.

Gruß Caroline

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danke
danke erstmal

hm… da muss Herr A jetzt n Anwalt einschalten. Was sind denn die üblichen Kosten? Kennt hier einer einen der einen kennt? Herr A kennt keinen.

so long

Hallo,

die Kosten hängen maßgeblich vom Streitwert ab, der auch erst noch zu ermitteln wäre (wer will was von wem?). Im außergerichtlichen Bereich kann man zudem Vergütungsvereinbarungen treffen. Sobald es aber in den gerichtlichen Bereich hineingeht, müssen Anwälte zwingend nach dem rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit abhängig vom Streitwert abrechnen.

Grüße,

Caroline Steurer
-RECHTSANWÄLTIN-

:wink:

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