Ein Bauernhof liegt in einem Weiler, der nicht ans öffentliche Abwassernetz angeschlossen ist. Jeder in diesem Ort musste für sein Haus eine Kläranlage installieren. Nun meine Frage: Sind dies Herstellungskosten, die zum Haus gehören, also dazu aktiviert werden? Oder wird so eine Kläranlage selbständig als eigenes Wirtschaftsgut abgeschrieben? Wenn ja, welcher Paragraph wäre dies, welche Abschreibung? Ich find da leider selbst nix.
R 4.2 Abs. 5 EStR - „Ein Gebäudeteil ist unselbständig, wenn er der eigentlichen Nutzung als Gebäude dient. Unselbständige Gebäudeteile sind auch räumleich vom Gebäude getrennt errichtete Baulichkeiten, die in einem so engen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, das es ohne diese Baulichkeiten als unvollständig erscheint.“
(Es folgen in den zugehörigen Hinweisen Beispiele wie Garagen, Zaunanlagen etc.)