Kläranlage - Herstellungskosten?

Hallo,

Ein Bauernhof liegt in einem Weiler, der nicht ans öffentliche Abwassernetz angeschlossen ist. Jeder in diesem Ort musste für sein Haus eine Kläranlage installieren. Nun meine Frage: Sind dies Herstellungskosten, die zum Haus gehören, also dazu aktiviert werden? Oder wird so eine Kläranlage selbständig als eigenes Wirtschaftsgut abgeschrieben? Wenn ja, welcher Paragraph wäre dies, welche Abschreibung? Ich find da leider selbst nix.

Vielen Dank.
Gruß
Mimmi

Frage: Sind dies Herstellungskosten, die zum Haus gehören,
also dazu aktiviert werden? Oder wird so eine Kläranlage

Ich würde sagen ja, denn das Haus ist ohne die Kläranlage nicht bewohnbar.

selbständig als eigenes Wirtschaftsgut abgeschrieben? Wenn ja,

Vermutlich nicht, da diese Kläranlage nur dieses eine Haus entsorgt und ohne dieses spezielle Haus, wäre die Kläranlage überflüssig.

Beide Objekte sind also nur als eine Einheit vernünftig nutzbar.

Servus Mimmi,

zur Einschätzung von Nordlicht noch die Quelle:

R 4.2 Abs. 5 EStR - „Ein Gebäudeteil ist unselbständig, wenn er der eigentlichen Nutzung als Gebäude dient. Unselbständige Gebäudeteile sind auch räumleich vom Gebäude getrennt errichtete Baulichkeiten, die in einem so engen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, das es ohne diese Baulichkeiten als unvollständig erscheint.“

(Es folgen in den zugehörigen Hinweisen Beispiele wie Garagen, Zaunanlagen etc.)

Schöne Grüße

MM