Hi ihr,
ich hab da mal ne Frage.
Und zwar will ich mir auf meiner ARA eine Schlammentwässerung/-eindickung zulegen, jedoch ist die Frage wo ich mit dem Schlamm bleibe. Da ich selbst keinen Faulturm habe, wäre es natürlich Schade, den Schlamm (wie bisher) so zu entsorgen. Leider ist es in Deutschland nicht erlaubt, den Schlamm in eine Bio-Gas-Anlage zu geben. Die Rechtslage in den Niederlanden sieht da (nach meinen Informationen) jedoch etwas anders aus. Da die Grenze nicht weit weg ist, kam mir die Idee meinen Klärschlamm in die Niederlande zu „exportieren“ und dort in einer Bio-Gas-Anlage energetisch zu Verwerten.
Leider finde ich in den Gesetzen und sonst wo nicht genau die Aussage die ich brauche, also ein „Ja, das wäre Erlaubt“ bzw. ein „Nein, das ist nicht Erlaubt“. Weiß von Euch irgendwer mehr dazu???
Bin über jede Antwort die mich etwas weiter bringt Dankbar 
Gruß
hallo,
sorry keine ahnung.
grüße,
w.j.dronjuk
Bor da bin ich echt überfragt!!!
Das kann ich ihnen echt nicht sagen!
Sorry
Hallo,
da die Niederlande ja zur EU gehören, brauchst du exporttechnisch nichts beachten. Wie es genau mit den Gesetzen in den Niederlande ausschaut, kann ich dir leider nicht sagen.
Grüße
SORRY. Da habe ich leider keine Antwort. Kann mir nicht vorstellen, dass der Export von Klaerschlamm „einfach“ ist.
Viel Glueck.
Klaus
Liebe wer-weiss-was Kunde,
leider kann ich nicht weiterhelfen.
Gruss
Hi ihr,
ich hab da mal ne Frage.
Und zwar will ich mir auf meiner ARA eine
Schlammentwässerung/-eindickung zulegen, jedoch ist
die Frage
wo ich mit dem Schlamm bleibe. Da ich selbst keinen
Faulturm
habe, wäre es natürlich Schade, den Schlamm (wie
bisher) so zu
entsorgen. Leider ist es in Deutschland nicht erlaubt,
den
Schlamm in eine Bio-Gas-Anlage zu geben. Die
Rechtslage in den
Niederlanden sieht da (nach meinen Informationen)
jedoch etwas
anders aus. Da die Grenze nicht weit weg ist, kam mir
die Idee
meinen Klärschlamm in die Niederlande zu „exportieren“
und
dort in einer Bio-Gas-Anlage energetisch zu Verwerten.
Leider finde ich in den Gesetzen und sonst wo nicht
genau die
Aussage die ich brauche, also ein "Ja, das wäre
Erlaubt" bzw.
ein „Nein, das ist nicht Erlaubt“. Weiß von Euch
irgendwer
mehr dazu???
Bin über jede Antwort die mich etwas weiter bringt
Dankbar 
Gruß
sorry - da kann ich leider nicht weiter helfen - beste Grüße und viel Erfolg
Hi!
Hast du was rausgefunden?
Hi,
nach etlichen Stunden am Telefon und diversen niederschmetternden Aussagen der Sachbearbeiter, etc. hab ich den Kopf nich in den Sand gesteckt und bin zu einem Ergebnis gekommen 
Also da in einem sochen Fall der Klärschlamm als Sondermüss behandelt wird kann man nach einem langwierigen Notifizierungsverfahren bei der Zuständigen Stelle (bei mir war es die NGS [Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH])den Klärschlamm entsprechend notifizieren lassen (man muss im Vorfeld jedoch schon Verträge mit den entsprechenden Firman haben, Mengen angeben, etc.). Wenn diese Zugestimmt wurde ist die Notifizierung für 1 Jahr gültig (muss somit jedes Jahr erneuert werden) und dem Vorhaben steht nichts mehr im Wege. Da die NGS natürlich keine Wohlfahrt ist wollen die natürlich auch einen Obulus für alles haben…
Die adere alternative ist, wo ich im Moment dran bin aus der KlärschlammVerordnung raus zu kommen. Wenn ich das schaff kann der dann Bio-Schlamm auch in Deutschland in eine Bio-Gas-Anlage gefahren werden… Dies ist Grundsätzlich jedoch nur möglich, wenn keine Fäkalien enthalten sind und dann ist es immernoch schwierig genug.
Gruß