Klärung des Stundenkontos; Überstunden

Hallo liebes Forum!

Folgendes Szenario:
Ein MA leistet regelmäßig Überstunden (pro Woche ca. 8). Seine Arbeitsszeiten erfasst der MA in einem Stundennachweis, den er monatlich auszufüllen hat. Der MA ist seit Februar beschäftigt, hat aber noch nie einen Auszug aus seinem Stundenkonto erhalten, konnte also noch nie nachprüfen, ob der AG die Stunden richtig ins Zeitkonto eingetragen hat. Auf tel. Nachfrage bekommt der MA die Antwort, er habe 40 Minusstunden. Beim Nachrechnen kommt der MA jedoch auf 80 Plusstunden und wendet sich erneut an den AG. Dieser spielt das Ganze herab: „ach, das wird sich schon klären, machen Sie sich mal keine Sorgen…“

Meine Frage:
Hat man als MA Anspruch auf eine regelmäßige (monatliche?) Übersicht über sein Stundenkonto?
Ist der AG vrpflichtet, das Stundenkonto auf Verlangen des MA zu überprüfen und ggf. zu korrigieren?
Wie viel Zeit kann der AG sich dafür lassen?

Vielen Dank für Eure Antworten (gerne auch mit § usw.)!

Mirabelle

Hallo Mirabelle,

abseits jeglicher rechtlicher Ratschläge möchte ich dir empfehlen, dem Ag mitzuteilen, dass dein Stundensaldo nicht stimmt und ob das Zeiterfassungsprogramm möglicherweise den Januar mit berücksichtigt, in dem der AN ja noch gar nicht bei der Firma war…

vielleicht hilft da bei der Klärung, den so grob rechnerisch überschlagen komme ich zu diesem möglichen Ergebnis als Erklärung für die Minusstunden. Wenn einem 4 Arbeitswochen fehlen werden aus 80 stunden plus schnell 40 minus.

Um das Zeiterfassungsystem bei uns im Hause richtig nutzen zu können musste ich auch vom 1.-19.12. unbezahlter Urlaub eintragen, da ich mitten im Monat begonnen habe.

Ich halte es für Übertrieben sich hier schon sorgen um die geleitete Zeit zu machen.

Gruss Ivo

Hallo Ivo,

na klar, der AG wurde bereits informiert, allerdings nur telefonisch. Am Besten macht man sowas schriftlich, denke ich. *WER SCHREIBT, DER BLEIBT*
Trotz aller Bemühungen seitens des MA kommt vom AG aber keine Reaktion.

Gruß, Mirabelle

Hi,

Folgendes Szenario:
Ein MA leistet regelmäßig Überstunden (pro Woche ca. 8). Seine
Arbeitsszeiten erfasst der MA in einem Stundennachweis, den er
monatlich auszufüllen hat.

i. d. R. müssen Überstunden angeordnet sein. Beweislast trägt mW der AN. Wurde dieser Stundenzettel gegengezeichnet? Was steht hierzu im Vertrag? Können die Stunden nachgewiesen werden, und vor Allem, dass sie angeordnet waren?

Meine Frage:
Hat man als MA Anspruch auf eine regelmäßige (monatliche?)
Übersicht über sein Stundenkonto?

Das ist meistens auch im AV geregelt. Ich schätze! (heißt, nicht wissen) jedoch, dass man einen anspruch hat, da dies ja zur Lohnabrechnung gehört und die muss ausgehändigt werden.

bye

Hallo Marion,

i. d. R. müssen Überstunden angeordnet sein. Beweislast trägt
mW der AN. Wurde dieser Stundenzettel gegengezeichnet? Was
steht hierzu im Vertrag? Können die Stunden nachgewiesen
werden, und vor Allem, dass sie angeordnet waren?

Ja, die Überstunden sind angeordnet und die Stundenzettel wurden auch gegengezeichnet!

…dass man einen anspruch hat, da dies ja
zur Lohnabrechnung gehört und die muss ausgehändigt werden.

Die Abrechnung sieht jeden Monat gleich aus. Gleiche Stundenanzahl (ohne Überstunden), gleiche Aussazhlungssumme, keine Auflistung über die angesammelten Plus- oder Minusstunden.

Für den AN jetzt wichtig: welche weiteren Möglichkeiten (außer freundlich nachfragen) hat er, einen Auszug aus dem Stundenkonto zu verlangen?

Gruß, Mirabelle

Hi Mirabelle,

Für den AN jetzt wichtig: welche weiteren Möglichkeiten (außer
freundlich nachfragen) hat er, einen Auszug aus dem
Stundenkonto zu verlangen?

ich denke, einfach nochmals nachfragen und noch ein bisschen Geduld haben, bzw. sich direkt an die Lohnbuchhaltung wenden. Betriebsrat wird es ja wohl nicht geben.

Ich würde mit ein paar freundlichen Worten die Stundenliste der entsprechenden Stelle vorlegen, und um Nachprüfung bitten.

Da es vermutlich Ausschlussfristen gibt, würde ich spätestens wenn bis kurz vor Ablauf diese Ausschlussfrist keine Reaktion kommt, vorsorglich die Bezahlung der Stunden schriftlich geltend machen. Dabei darauf achten, dass der Zugang dieses Schreibens nachweisbar ist.

Immer versuchen, alles auf freundlicher und savhlicher Ebene zu klären. Was bei manchen Chefs sicher nicht immer einfach ist.

bye

Hallo,

eine sehr formale, zur Not einklagbare Anspruchsgrundlage zur „Erläuterung des Arbeitsentgelds“ gibt es auch noch im BetrVG:

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__82.html

&Tschüß

Wolfgang