Klärung Eigentumsverhältnis

Hallo,
wir haben Land, auf dem zu DDR-Zeiten die LPG einen Schuppen/Lagerhaus gebaut hat. (Land war verpachtet) Dieses Gebäude wurde 1991 von der LPG verkauft (ohne unser Wissen).
Nun soll eine Flurneuordnung stattfinden. Nach vielem Papierkrieg stellte sich nun heraus, das damals kein Notar (wie der Paragraph § 311b BGB vorschreibt)
eingeschaltet war und auch im Grundbuch der „Eigentümer“ des Gebäudes nicht drin steht. Auf Nachfrage beim Gericht erhielten wir die Antwort, dass zu der Zeit eine
noterielle Beklaubigung nicht zwingend notwendig gewesen wäre. Daher wäre der Käufer rechtmäßiger Eigentümer des Gebäudes. Nun will er das Grundstück natürlich im Zuge einer Flurneuordnung „erstreiten“. Wir könnten das Gebäude sozusagen auch kaufen oder das Grundstück verkaufen. Da das Gebäude unmittelbar neben unserem Haus liegt wollen wir es natürlich ungern verkaufen das das angrenzende Land drumherum uns gehört.

Kann ich mich daher auf irgendetwas berufen?

Hallo zurück, die Frage ist doch eigentlich, ob Ihr als Eigentümer des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude steht, im Grundbuch steht- wenn ja, könnte der Käufer des gebäudes bei Euch anfragen ob er den Boden kaufen kann, sonst müßte er das Land ja pachten, auf dem das Gebäude steht. Wieso gab es bis jetzt keinen Pachtvertrag zwischen Euch und dem gebäudeeigentümer, seit 1991 ist doch sehr viel Zeit dafür gewesen? Ihr müßt, wenn Euch das Land gehört natürlich nicht verkaufen, sondern könnt ja Pacht nhemen, warum habt Ihr das bisher nicht getan?

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Land ist verpachtet. Jedoch mit dem Wechsel des Pächters vor vier Jahren haben wir erfahren, das das Gebäude verkauft wurde. Es hat bis heute gedauert heraus zu bekommen, an wen es überhaupt verkauft wurde. Der Käufer hat jetzt diese Flurneuordnung angeschoben da er für das Land auf dem das Gebäude steht keine Pacht zahlen will.
Das Gericht hat bestätigt das der Kauf damals rechtskräftig war. Ich finde dafür aber keinerlei Rechtsgrundlage.

Dass der Pächter keine Pacht zahlen will, ist für Euch nicht relevant, wenn Ihr Euch auf Euer im Grundbuch eingetragenes Grundrecht berufen könnt. Einfach Pacht einklagen- also Aufforderng zum Zahlen, dann Mahnverfahren. Da das Mahnverfahren sicher schneller egt als das Flurneuordnungsverfak´hren, kriegt Ihr eine richterliche Aussage zur Frage der Pacht. Bei Flurneuordnung könnt ihr dann abwarten, denn eine Flurneuordnung muß berücksichtigen, dass das Land euch gehört, man kann nicht von Euch fordern, das Gebäude von dem jetzigen Pächter zu kaufen, sondern der Kauf müßte dann rückabgewickelt werden, dann hat die LPG das Haus wieder am Hals, weil es bei jedem Garagenbesitzer ähnlich ist- entweder die garagengemeinschaft hat das Land gekauft, oder die garagen durften vom Besitzer abgerissen werden, und das Land weiterverkauft… eine Einigung über Pacht wäre sicher für den Käufer besser, denn Pacht ist ja gewöhnlich nicht so hoch…