Klage Änderungskündigung

Liebe/-r Experte/-in,

ich muss gegen eine Änderungskündigung klagen-bin kein Jurist-ich finde online kein Klageformular (Formularklage) oder eine Beispiel für eine Änderungskündigungschutzklage.

Könnt ihr mir bitte aushelfen?

Zur info: Bin bereits informiert

ein teil der Formulierung wird sein:

Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom xxxxx im Original dem Kläger zuge-gangen am xxxxx, sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist

Vielen Dank schonmal!

Dennis Patrick

Hallo,

es gibt keine vorgedruckten Klageformulare. Jedenfalls hab ich noch keines gesehen. Was es allerdings gibt, ist eine Klagestelle beim Arbeitsgericht, wo Sie ihre Klage vortragen können und die Ihnen dabei hilft die Klage in eine gerichtsübliche Form zu bringen. Diese Stelle sollten Sie besuchen.
Grüße efuessl

hallo,
eine Anderungschutzklage kannst du formfrei bei dem Arbeitsgericht einreichen, auch ohne Anwalt.
Dazu habe ich dir etwas hersugesucht.

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht
Was ist eine Änderungskündigung?
Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte
Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung nach der gesetzlichen
Definition in § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) um eine Kündigung des
Arbeitsverhältnisses, die mit dem Angebot verbunden wird, das Arbeitsverhältnis
unter geänderten - in der Regel schlechteren - Bedingungen fortzusetzen.
Eine Änderungskündigung kommt in Betracht, wenn die Weiterbeschäftigung zu den
bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich ist (aus welchen Gründen auch immer).
Sie stellt eine Möglichkeit dar, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren, aber auch
den Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu bewahren.
Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt, dass eine Änderungskündigung
grundsätzlich Vorrang vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung
hat.
Im Übrigen ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine Änderungskündigung,
die nur das Ziel hat, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein befristetes
umzuwandeln, unwirksam.
Die Voraussetzungen einer Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen:
• einer - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung des bestehenden
Arbeitsverhältnisses und
• der Unterbreitung eines „klaren“ Angebots zur Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen. Das Angebot muss so eindeutig
formuliert sein, dass es mit einem einfachen „ja“ oder „nein“ des Arbeitnehmers
beantwortet werden kann. Dieses Angebot muss im Zusammenhang mit der
Kündigung erfolgen, nicht etwa früher oder später.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts soll auch eine Kündigung
wirksam sein, die unter der Bedingung ausgesprochen wird, dass der Arbeitnehmer
das Vertragsangebot nicht annimmt.
http://www.advocat24.de
Die ordentliche Änderungskündigung
Sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, müssen für
eine ordentliche Änderungskündigung – wie für eine normale Kündigung auch –
Gründe vorliegen, da sie ansonsten rechtsunwirksam ist. Die Gründe können nach
§ 1 KSchG in der Person oder dem Verhalten des betroffenen Arbeitnehmers liegen,
oder – wie meist – in dringenden betrieblichen Erfordernissen.
Ein Grund für eine personenbedingte Änderungskündigung kann eine Krankheit des
Arbeitnehmers sein oder eine altersbedingt nachlassende Leistungsfreiheit. Ein
Grund für eine betriebsbedingte Änderungskündigung (praktisch am häufigsten) kann
etwa ein Auftragsmangel sein. Eine verhaltensbedingte Änderungskündigung kommt
in der Praxis kaum vor; denkbar wäre, dass das beanstandete Verhalten des
Arbeitnehmers durch dessen Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz wegfällt.
Wie bei der normalen Kündigung hat auch bei der Änderungskündigung wegen
dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Sozialauswahl zu erfolgen. Die
entscheidenden Kriterien sind dabei vor allem die folgenden: Betriebszugehörigkeit,
Alter sowie Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers.
Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial
gerechtfertigt ist, dann gilt die Änderungskündigung als von Anfang an unwirksam,
§ 8 KSchG.
[Vgl. zu diesem Absatz weiterführend den Rechtstipp “Kündigungsschutzklage”].
Die außerordentliche Änderungskündigung

´LG von Andrea

Hallo Dennis,

geh mal bitte auf die Seite:

www.datentransfer24.de/kuendigungsschutzklage-Muster…

Das Formular zum download ist aber kostenpflichtig.

Ein wenig Text habe ich auch noch gefunden, wie man es aufsetzt

hier:

Will ein gekündigter Arbeitnehmer seine Kündigung nicht hinnehmen, muss er Kündigungsschutzklage einreichen. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von einer 3 Wochenfrist eingereicht werden, ab Zugang der Kündigung.

Muster einer Kündigungsschutzklage

An das Arbeitsgericht … (Anschrift)

Klage des Arbeitnehmers, Straße, PLZ , Ort

Kläger

gegen

Fa. XXX, vertreten durch den Geschäftsführer Müller, Straße, PLZ Ort,

Beklagte

wegen Kündigungsschutz.

Es wird beantragt, 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 11.11.2009, zugegangen am 13.11.2009 nicht aufgelöst worden ist, sondern ungekündigt fortbesteht…

Gruss von Andrea

In jedem (zuständigen) Arbeitsgericht gibt es die Rechtsantragstelle. Sie helfen Arbeitnehmer ihre Klage formgerecht aufzusetzen. In der ersten Instanz ist das Verfahren kostenlos.

Lieber Dennis,

das Schöne am Arbeitsgericht ist, dass es eine sog. Rechtsantragsstelle gibt. Dort geht man hin und erzählt, was man will. Dieser Vortrag wird in eine Klage umgewandelt und zwar kostenfrei.

Aber: Du musst nicht zum Arbeitsgericht, denn Dein Antrag ist richtig. Bei der sog. Änderungskündigung greift man ja nur die Kündigung an. Und das hast Du gemacht. Ich hoffe, Du hast die Änderungskündigung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (der Beendigung) angenommen. Dann hast Du wenigstens Dein neues Arbeitsverhältnis, wenn auch mit vermutlich schlechteren Bedingungen sicher in der Tasche.

Und selbst wenn Dein Antrag nicht ganz korrekt formuliert wäre, würde Dir das Gericht beim Gütetermin oder spätestens beim Kammertermin Hinweise geben, die ein Blinder lesen könnte.

Bitte bedenke, dass Du auch bei einer Änderungskündigung die Klagefrist von 3 Wochen zu beachten hast. Sie beginnt ab Erhalt der Kündigung.

Und vergiss nicht, zum Amt zu gehen und zwar 3 Tage nach Erhalt der Kündigung. Sonst gibt es eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I).

Viel Erfolg wünscht

Ivailo Ziegenhagen
_________________________________
Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -

Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Almstadtstraße 23
10119 Berlin

Achtung: Wir ziehen um!

Die genaue Adresse lautet vom 17. Mai 2010 an:

Taubenstraße 20-22
10117 Berlin

Alle Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben bestehen.

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

HalloPhalli Dennis, in jedem Arbeitsgericht gibt ws rechtspfleger, die die Klage Aufsetzen!
Also an dahin! innerhalb 3 Wochen muss Klage eingereicht werden!!! Vorab an Arbeitgeber:
hiermit nehme ich die Ä-kü vom… Unter dem vorbehalt, das diese nicht sozial
ungerechtfertigt ist an. Ist sehr wichtig!!! Viel Erfolg Brigitte P

Sorry, mein iPhone spinnt, deshalb die Fehler! Inhaltlich aber okay! Gruß Brigitte p:Liebe/-r
Experte/-in,

ich muss gegen eine Änderungskündigung klagen-bin kein
Jurist-ich finde online kein Klageformular (Formularklage)
oder eine Beispiel für eine Änderungskündigungschutzklage.

Könnt ihr mir bitte aushelfen?

Zur info: Bin bereits informiert

ein teil der Formulierung wird sein:

Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen
durch die Änderungskündigung vom xxxxx im Original dem Kläger
zuge-gangen am xxxxx, sozial ungerechtfertigt oder aus anderen
Gründen rechtsunwirksam ist

Vielen Dank schonmal!

Dennis Patrick

In d. 1. Instanz v. dem ArbGericht ist kein Anwaltszwang.
Je n. Problemlage u. Konfliktpot. ist jedoch zu überlegen, dir. einen FA f. Arb.recht zu konsultieren.
Bzw. d. Gewwerksch. bei betsehender Mitgliedschaft.

Ansonstenm zum zust. Arb.gericht, Rechtsantragsstelle, gehen.
Dort wird man weiterhelfen.
Marion

Hallo, Patrick,
leider können Sie sich in einem Kündigungsschutzprozess nicht selber vertreten. Voraussetzung ist immer ein Anwalt bzw. ein Rechtsvertreter einer Gewerkschaft. Sie haben aber das Recht, sich erstmal gegen eine ungerechtfertigte Änderungskündigung zu wehren, in dem Sie die Fakten dagegen anbringen. Ich möchte noch darauf hinweisen: Falls es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt und dieser der Änderungskündigung zugestimmt hat, haben Sie mit Sicherheit schlechte Karten, auch vor Gericht. Also überlegen Sie sich Ihren Schritt sehr gut, denn meistens endet ein Einspruch mit einer Entlassung bzw. Aufhebung des Arbeitsverhältnisses.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Tueffi

Hallo,

geh zur Rechtsantragstelle deines Arbeitsgerichts - die helfen beim Formulieren.

VG
EK

Guten Tag,

ist Ihre Anfrage noch aktuell ?

Viele Grüße,

M. Kohler

Hallo,

am besten Sie suchen sich einen Fachanwalt. Sorry, für die späte Antwort, war im Urlaub. LG

Liebe/-r Experte/-in,

ich muss gegen eine Änderungskündigung klagen-bin kein
Jurist-ich finde online kein Klageformular (Formularklage)
oder eine Beispiel für eine Änderungskündigungschutzklage.

Könnt ihr mir bitte aushelfen?

Zur info: Bin bereits informiert

ein teil der Formulierung wird sein:

Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen
durch die Änderungskündigung vom xxxxx im Original dem Kläger
zuge-gangen am xxxxx, sozial ungerechtfertigt oder aus anderen
Gründen rechtsunwirksam ist

Vielen Dank schonmal!

Dennis Patrick

Hallo, Dennis

  1. Ich war 2 Monate im Ausland und komme daher erst heute dazu, mich zu äußern.

  2. Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Privatpersonen untersagt, im Einzelfall Rechtsberatung zu gewähren. Dazu sind vielmehr nur Rechtsanwälte und bestimmte Organisationen befugt (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände).

Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der Problematik nur allgemein und beispielhaft Stellung.

Ein Klageantrag muss hinreichend bestimmt sein. Daher dürfte z. B. nicht beantragt werden, „oder aus anderen Gründen“ rechtsunwirksam.

Wenn keine Prozessvertretung (Anwalt, Gewerkschaft) gewählt wurde, kann der Kläger auch selbst bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der (Änderungs-)Kündigung Klage erheben. Die Rechtsantragsstelle darf allerdings keine Rechtsberatung gewähren.

Es kommt entscheidend auf den Tatsachenvortrag an, warum die Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt sein soll. Hierbei sind Fakten vorzutragen, evtl. Zeugen zu benennen oder auch Urkunden vorzulegen. In jedem Fall muss der Kläger alles tun, um das Gericht zu überzeugen. Das Gericht ist nicht zur eigenen Aufklärung verpflichtet.

ansemann