Hallo an Alle. Habe mal ein Frage an Euch. Ich hoffe, dass ihr den Sachverhalt versteht. Hier in aller Kürze.
Ich war letztes Jahr als Aushilfsfahrer bei einem Unternehmen beschäftigt. Dieses UN hat mir mein Arbeitslohn nicht bezahlt, da ich eine Ware angeblich beim Kunden nicht bagegeben habe. Ich habe dann geklagt, bei der Güteverhandlung kam auch nichts dabei heraus. Er weigerte sich zunächst mein Lohn zu bezahlen, obwohl ich von der Empfängerfirma einen unterschriebenen Lieferschein erhalten habe. Vor ein paar Tagen kam jetzt überraschend das Geld, jedoch ohne Auslagen etc… Anfang Februar ist der Kammertermin. Mein ehemaliger Arbeiinehmer hat jedoch seinerseits eine Widerklage wegen Diebstahls eingereicht. Was würdert Ihr denn machen? Wenn ich meine Klage jetzt zurückziehe, bleibt dann die Widerklage bestehen. Ich möchte jetzt keinen Fehler machen, denn sonst muss ich vielleicht noch den warenwert der „angeblich“ geklauten Ware ersetzen. Muss ich die neue Situation dem Arbeitsgericht mitteilen. Habe ich weiterhin Anspruch auf die Erstattung der Auslagen. Hier seht fragen über Fragen. Habe mich bisher selbst verteidigt, da der Streitwert sehr gering ist. Wer kannhelfen - Vielen Dank
Kann mir denn niemand weiterhelfen ? - SCHADE
Hallo, Marco,
da offenbar die arbeitsrechtlichen „Supercracks“ Urlaub haben, will ich Dir versuchen, zu helfen.
- Soweit Dein Arbeitgeber bezahlt hat, schreibst Du das dem Gericht und erklärst insoweit die „Erledigung der Hauptsache“ (damit Dein Arbeitgeber insoweit die Gerichtskosten aufs Auge gedrückt bekommt),
2)Soweit Du Auslagen hattest (Telfonkosten, Fax, ev. Fahrt zum Gericht etc.) handelt es sich um einen sog. Verzugsschaden, da Dein Arbeitgeber nicht pünktlich bezahlt hat. Die listest Du auf und verlangst auch die Bezahlung dieses Betrages.
3)In den Brief an das Gericht legst Du eine Kopie des Lieferscheins. Du kündigst an, dass Du in der mündlichen Verhandlung beantragen wirst, die Klage abzuweisen und den Lieferschein im Original vorlegen wirst (warum hast Du den denn noch???).
- Du bittest das Gericht, Dir einen Hinweis zu geben, wenn Du z.B. einen Zeugen für die Liefung benennen sollst (jemanden aus der Firma, die die Ware bekommen hat).
Meines Erachtens kannst Du dank des Lieferscheins erst mal ruhig schlafen. Darüber hinaus müsste Dein Chef erst dem Richter einmal erklären, warum er zahlt, wenn Du angeblich geklaut hast!
Viel Glück!
Ingeborg
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