Klage auf Zustimmung des Mietvertrags

Guten Abend ihr Wissenden,

gehen wir von folgender Situation aus:

Er und Sie waren ein Paar und haben eine gemeinsame Wohnung seit 7 Jahren worin beide im Mietvertrag eingetragen wird. Vor 10 Monaten kam es zur Trennung und es wurde abgemacht, dass er auszieht, da er sich die große Wohnung von Hartz4 nicht leisten kann. Auszug ist nicht erfolgt und mittlerweile zahlt er auch keine Miete mehr, weshalb sie ihn „loswerden“ möchte.

Ihr wurde mitgeteilt, dass die Möglichkeit besteht eine Kündigung zu erwirken, da er zur Mitwirkungspflicht bzw. zur Zustimmung der Kündigung wohl verpflichtet ist.

Sie möchte mit dem Vermieter das so aushandeln, dass sie direkt im Anschluss einen neuen Mietvertag ab Tag X bekommt und somit weiterhin in der Wohnung verbleiben kann. Er müsste dann nur ab Tag X ausziehen, da er ja nicht mehr Mieter ist.

Hätte das für sie oder dem Vermieter irgendwelche rechtlichen Konsequenzen? Wegen Täuschung oder so?

Sie hat eine Rechtsschutzversicherung, aber da es der Expartner ist, ist dies wohl nicht abgedeckt.

Nun die zweite Frage: Wenn das alles legal sein sollte, was kommen da für Kosten auf sie zu wenn sie die Klage ohne Anwalt selber einreicht? Sie geht nämlich nicht davon aus, dass er freiwillig der Kündigung zustimmt und diese unterschreibt.

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend!

Dieses Risiko kann man komplett ausschließen, indem man jederzeit mit offenen Karten spielt und die Pläne mit dem neuen Mietvertrag so kommuniziert, auch vor Gericht. Dazu würde ich raten.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal vom Gegenstandswert, bei dem ich mir unsicher bin (im allerschlimmsten Fall zwölf Monatsmieten). Dann davon, ob der Prozess gewonnen wird oder verloren geht. In letzterem Fall müssen ja auch die Anwaltskosten des Ex ersetzt werden. Weiter natürlich von der Anzahl der Instanzen: nur Amtsgericht oder auch Berufung und/oder Revision? Schließlich von anderen Unwägbarkeiten: Ergeht zum Beispiel ein Versäumnisurteil, wird die Sache günstiger, als wenn ein „normales“ Urteil gesprochen wird. Da du dir keinen Anwalt nehmen willst, wirst du vermutlich kein Versäumnisurteil beantragen, denn du weißt vermutlich nicht, was das ist, aber das ist jetzt auch nur ein Beispiel. Günstiger wird es auch bei einem Anerkenntnisurteil, das zum Glück seit einigen Jahren nicht mehr beantragt werden muss.

Ob der Prozess gewonnen werden kann, halte ich für offen. Wenn eine entsprechende Vereinbarung nachgewiesen werden kann, gut. Wenn nicht, ist juristisch wohl streitig, welche Anforderungen an das Recht auf Zustimmung zur Kündigung zu stellen sind. Hier könnte auch relevant werden, dass du gar nicht ausziehen willst.

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