Klage aus Afrika gegen einen Händler in Deutschland : evtl. mit Erfolg ?

Ein Händler für Technik hat ein großes Gebrauchtgerät nach Kenia verkauft und versendet.
Der Kaufpreis wurde überwiesen und einen Handelsrechnung mit Auflistung der Gerätepositionen beigefügt. Per Mail wurde eine kostenfreie Aufbauhilfe für das Großgerät in Aussicht gestellt. Der Käufer stimmte dieser Sache zu.
Vorab gab es per Mail Forderungen des Händler nach Bereitstellung von Transportgeräten das den sicheren Transport des empfindlichen Gerätes am Aufstellungsort ermöglichen sollte.
Zusätzlich sollte ein ausgebildeter spezieller Techniker der diese Geräte später wartet und repariert ebenso „vor Ort“ sein wenn der Händler anreist um das Gerät an Ort und Stelle aufzubauen…
Nun war beide geforderten Bedingungen vom Käufer nicht erfüllt worden.
Der Händler hatte lediglich eine Aufbauhilfe per Mail (nicht in Rechnung) angeboten und
auch tatsächlich in Kenia durchgeführt.
Da er aber alleine  war und die geforderten Unterstüzung durch den geforderten Techniker nicht hatte lief das Gerät nicht.
Außerdem hatte das Gerät durch die unsanfte Transportweise sehr gelitten, sodaß auch davon ausgegangen werden kann, das hier ein Schaden dadurch schon entstanden sein könnte.
Nun möchte der Kunde der sehr uneinsichtig ist und seine Fehler nicht eingesteht den in Deutschland ansässigen Händler von Kenia aus eventuell auf Schadenersatz u.s.w. verklagen.
Gibt es Möglichkeiten, das der Kunde den Händler in Deutschland erfolgreich verklagen könnte ? Meinerseits teilte ich dem betroffenen Händler mit, das es in Europa nach EU Richtlinien gehen würde, aber von Afrika aus gäbe es schwer Aussichten auf Erfolg von Seitens des Kunden. Außerdem sagte ich ihm auch, das der Kunde sowieso seine Aufgaben nicht erfüllt hat und er somit die schlechteren Karten habe.

Meine erste Antwort ist wohl in den Weiten des Internet verschwunden,…

Zum angehenden Rechtsstreit ist es auch abhängig, welche Vereinbarungen hinsichtlich des
Gerichtsstandes getroffen wurden.

Es dürfte für den Käufer aus Afrika nicht schwierig sein, in Deutschland einen RA zu finden.

Auskünfte könnte man auch über die Handelskammer Hamburg für Afrika erhalten oder „Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika“; der Staat wurde ja nicht genannt.

Hallo

Meine erste Antwort ist wohl in den Weiten des Internet
verschwunden,…

Und das ist auch gut so! Wäre mit der zweiten wohl auch besser passiert.

Auskünfte könnte man auch über die Handelskammer Hamburg für
Afrika erhalten oder „Deutsche Industrie- und Handelskammer
für das südliche Afrika“; der Staat wurde ja nicht genannt.
… großes Gebrauchtgerät nach Kenia verkauft …
… tatsächlich in Kenia durchgeführt. …
… von Kenia aus eventuell auf Schadenersatz … mehr auf http://w-w-w.ms/a5ghs4

Ja nee, is klar.

Da es sich um ein ‚Großgerät‘ mit ‚Handelsrechnung‘ handelt, müsste man erst mal prüfen, was genau zu welchen Bedingungen vertraglich geregelt wurde. Vorher lässt sich zur Frage gar nichts sagen.

Gruß

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Hallo,

bevor Du hier so einen Lauten machst, solltest Du vielleicht besser mal die Antwort lesen und verstehen, die Du da so angehst. Da steht doch eindeutig drin:

Zum angehenden Rechtsstreit ist es auch abhängig, welche Vereinbarungen hinsichtlich des Gerichtsstandes getroffen wurden.

D.h. der entscheidende Hinweis wurde sehr wohl gegeben!

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Zum angehenden Rechtsstreit ist es auch abhängig, welche Vereinbarungen hinsichtlich des Gerichtsstandes getroffen wurden.

D.h. der entscheidende Hinweis wurde sehr wohl gegeben!

der entscheidende Hinweis wäre wohl erst mal: was war denn vertraglich überhaupt geschuldet? Den Gerichtsstand zu prüfen ist wohl immer noch der zweite Schritt, findest Du nicht?
Gruß

Moin,

der entscheidende Hinweis wäre wohl erst mal: was war denn
vertraglich überhaupt geschuldet? Den Gerichtsstand zu prüfen
ist wohl immer noch der zweite Schritt, findest Du nicht?

Und du meinst nicht, dass das in Kenia vielleicht anders gesehen würde als hier?

Gruß

TET

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mag verwegen klingen, aber die meinung aus kenia sollte man dann in kenia einholen :wink:
wer-weiss-was.co.ke ? :wink:

Macht die Frage nach dem Gerichtsstand jetzt irgendwie nicht weniger relevant, oder?

Hallo,

Und du meinst nicht, dass das in Kenia vielleicht anders
gesehen würde als hier?

Mag sein. Aber wozu ist das jetzt relevant?

Die Frage lautete:

Gibt es Möglichkeiten, das der Kunde den Händler in Deutschland erfolgreich verklagen könnte ? … mehr auf http://w-w-w.ms/a5ghs4

Und dazu sollte man doch wohl immer noch klären, was vertraglich…

Ach nee, keine Lust auf Wederholungen. Ich bin raus, macht alleine weiter.

Gruß

Hallo,

inhaltlich kann man mangels entsprechender Darstellung nichts zum Fall sagen. Macht aber auch nichts, denn gefragt wurde ja nicht danach, ob eine Klage in diesem Fall begründet wäre, sondern lediglich danach, ob einen jemand aus Kenia hier verklagen kann. Und dafür ist ausschließlich die Frage des Gerichtsstands(gesetzlich/vertraglich) entscheidend.

Gruß vom Wiz

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doch sicher, wir können diese frage nur nach deutschem recht oder vorgaben klären, was willst du machen, wenn in ke recht steht, gerichtsstand ist immer der geburtsort des käufers?