Klage + Beauftragen eines Inkassounternehmens?

Liebe Experten,

Person A hat als Dienstleister für Person B und somit teilweise bei Bs Kunden vor Ort gearbeitet. A hat mit B einen festen Stundensatz ausgehandelt. Doch B hat sich bei einigen Aufträgen im nachhinein entschlossen, bestimmten Kunde Sonderkonditionen einzuräumen. Als Folge dessen durfte Person A der Person B nicht mehr die volle Stundenzahl berechnen, die Person A bei Bs Kunden verbracht hat.

Die Geschäftsbeziehung zwischen A und B ging deshalb sehr bald in die Brüche. Und abgesehen davon schuldet Person B der Person A bis heute (seit August 2005) knapp 2.000 Euro (was schon der geringere Betrag ist, der nach Abzug der „Sonderkonditionen“ entstand), die B trotz mehrmaliger Mahnungen nicht überweist.

Wie sollte Person A reagieren? Wäre es sinnvoll, zum einen gegen Nichteinhalten des ausgehandelten Stundensatzes zu klagen? (Es gab leider nie schriftliche Vereinbarungen, nur Arbeitsprotokolle, die unter Angabe der Kosten von A mit den Kunden erstellt worden und von B unterschrieben worden sind). Und zum anderen: das Einschalten eines Inkassobüros? Welche Büros sind zu empfehlen?

Fragen über Fragen… ich bin dankbar für Eure Hilfe!

Und zum anderen: das Einschalten eines Inkassobüros? Welche
Büros sind zu empfehlen?

Die meisten Inksassobüros arbeiten nicht für „Privatkunden“,
sondern nur für Massenforderungen von Gewerblichen.
Eine große Auswahl wird man kaum haben. Ist eher eine Frage,
ob A überhaupt ein Inkassobüro findet, dass die beschriebene
Forderung eintreibt.

Ansonsten
a) B noch einmal freundlich und bestimmt ansprechen
b) Einschreiben mit Rückschein, konkreter Forderung und Fristsetzung
c) zum Rechtsanwalt gehen.

Es gibt genügend Leute, die dringend raten werden, c) vor b) zu machen, weil der Laie bei b) viel falsch machen kann.

Das stimmt. A muss halt ein Gefühl dafür haben, ob a) oder b)
Aussicht auf Erfolg haben oder ob B so stur/egoistisch/rücksichtslos oder IM RECHT ist dass ohne Anwalt nichts geht. Dann direkt c)

Servus!

b) Einschreiben mit Rückschein, konkreter Forderung und
Fristsetzung
c) zum Rechtsanwalt gehen.

Es gibt genügend Leute, die dringend raten werden, c) vor b)
zu machen, weil der Laie bei b) viel falsch machen kann.

Allerdings, insbesondere da der Terz mit der Fristsetzung seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr notwendig ist. Jetzt gerät der Schuldner „mit der Mahnung in Verzug“. Der Gläubiger kann also sofort zum Anwalt (auf Kosten des Schuldners) und ist den Ärger los.

Es kommt noch besser:
Wenn es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt, tritt der Verzug nach 30 Tagen auch ohne Mahnung ein.

Schuldner holt weit aus - und jetzt?
Hallo Ihr Lieben,

danke schon einmal für Eure Antworten, da ist einiges dabei, was ich noch lernen kann.

Nun hat sich in den letzten 1,5 Std. die Sache etwas gedreht.

Als Partnerin von Person A, ehemals jedoch Freundin/ Bekannte von B (und ebenfalls ehemalige Dienstleisterin für B) habe ich eben ausführlich mit Person B telefoniert, wie sie denn die Sache sieht und ob sie denn nicht endlich den ausstehenden Betrag zahlen möchte; so ganz ohne Inkasso.

B reagierte stur und rücksichtslos und pochte darauf, daß alles, „was berechnet werden konnte“ (weil durch Kundendienstprotokolle nachgewiesen), bezahlt sei. Im weiteren Verlauf des Gespräches stellte sich jedoch heraus, daß einige Kunden die ihnen berechneten Stunden niemals bezahlt haben, weil sie die Höhe der Stunden irritiert hätte. Weil dafür keine Kundendienstprotokolle vorlagen (aus Schlamperei ist anzunehmen), hat Person B rückwirkend die Stunden der Person A abgezogen - woraus sich der fehlende Betrag ergibt.

Kann B das denn einfach so machen??

Am Ende des Gespräches drohte B damit, daß sie - wenn A zu einem Anwalt ginge - sämtliche Folgearbeiten, die nach dem abschließenden und klärenden Gespräch mit A angestanden seien, Person A nachträglich in Rechnung stelle - mit der Begründung, daß man einen Auftrag auch zu Ende führen müßte (was aber dann ein Mitarbeiter von B übernommen hat, der kurz vor dem klärenden Gespräch wieder eingestellt worden war und somit einen Großteil der Zeit vor Ort bei den Kunden verbracht hat).

Nun war aber in dem klärenden Gespräch alles beendet worden, es hat niemals Verträge gegeben (weil die beiden jeweils selbständig sind) und außerdem hat B den Kunden immer wieder im nachhinein Stunden erlassen (damit die Kunden geschmeichelt und Referenzkunden würden).

Also nochmal zusammenfassend:

Wie ernst zu nehmen ist diese Drohung von Person B, die ja eigtl. in der Rolle des Chefs (obwohl nur Auftraggeber für Person A) für die Kundeprotokolle zuständig gewesen ist (zumindest deren Einforderung, auch im nachhinein)? Kann er das überhaupt machen? Person A hat letzten Endes nur ein Drittel der Stunden berechnen können, weil Person B ständig neue Konditionen mit den Kunden ausgehandelt hat!

Wieviel Sinn macht der Gang zum Rechtsanwalt, wenn Person B sagt, selbst sie könne bei ihren Kunden das Geld nicht einfordern, weil Kundenberichte fehlen?

Gäbe es für Person A überhaupt noch die Möglichkeit, an das Geld zu kommen? Und was zählen ihre privaten Stundenaufzeichnungen am Ende des Tages im Falle eines gerichtl. Verfahrens?

Achja… ich bin ziemlich aufgewühlt… weil Person B so unverschämt war… und natürlich steht da auch eine ehemalige Freundschaft dazwischen, die aber nicht mehr vorhanden ist. Trotz alle dem haben wir uns ganz neutral verabschiedet. Nur weiß ich jetzt nicht, was man Person B raten könnte… und bin froh, Eure Kommentare dazu zu lesen!

Danke schon einmal!

Hallo!

FAQ:1129

Siehe auch, was da unten steht:

Oh, sorry… ich seh, wie persönlich das ist… werde den Artikel deshalb löschen und neu als „allgemeines Problem“ verfassen.

Danke für den Hinweis!

Hmm… kann ich als Autor meine Artikel gar nicht löschen oder verändern? Ich seh grad gar nicht, ob oder wie das geht…

Hallo,

der einfachste, billigste und sicherste Weg ist in diesem Falle wohl das Ausfüllen eines gerichtlichen Mahnbescheides. Sollte die Gegenseite darufhin auch nicht zahlen, wird die Sache vor dem Amtsgericht verhandelt, und dann herrscht Klarheit. Die Gebühren sind bei dem angegebenen Streitwert nicht sonderlich hoch, auf jeden Fall billiger als Rechtsanwalt oä.

Gruß Ebi

Wenn es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt, tritt der
Verzug nach 30 Tagen auch ohne Mahnung ein.

Aber auch bei einem Verbraucher, wenn es auf der Rechnung oder den AGB steht?!

bye

Liebe Experten,

Hi,

A hat mit B einen
festen Stundensatz ausgehandelt.

schriftlich? Aushandeln ist immer so eine Sache :wink:
Kann A diese Vereinbarung notfalls nachweisen?

bye

Dann auch.

Übrigens: Wenn Du Deuine beiden Antworten oben löschst, kann ich meine Antwort löschen und dann kannst Du den persönlichen Beitrag löschen. Denn man kann hier nur Beiträge löschen, auf die noch nicht geantwortet worden ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber ja,natürlich doch! Weil ja bekanntlich alle Schuldner auf den Mahnbescheid sofort zahlen, egal, ob sie die Forderung anerkennen oder nicht …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

du wolltest doch, dass wir löschen? (Siehe meine Mail)

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Übrigens: Wenn Du Deuine beiden Antworten oben löschst, kann ich meine :Antwort löschen und dann kannst Du den persönlichen Beitrag löschen. :smiley:enn man kann hier nur Beiträge löschen, auf die noch nicht geantwortet :worden ist.

Dann musst du anfangen, da du als letzter geantwortet hast. Sonst kann ich nicht löschen.

Dies hier lösche ich dann auch, wenn du es gelesen hast

bye

du wolltest doch, dass wir löschen? (Siehe meine Mail)

Oh, nein, meine Antwort bezog sich auf „annika moebius“!

Liebe Experten,

Hi,

A hat mit B einen
festen Stundensatz ausgehandelt.

schriftlich? Aushandeln ist immer so eine Sache :wink:
Kann A diese Vereinbarung notfalls nachweisen?

Leider wurde nichts schriftlich festgehalten, A und B hielten sich an das gesprochene Wort - eine Zeit lang. Nachweisbar wäre es nur noch durch die ersten Rechnungen, die den ursprünglich ausgehandelten Stundensatz beinhalten und auch so bezahlt worden sind.

der einfachste, billigste und sicherste Weg ist in diesem
Falle wohl das Ausfüllen eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Das hört sich gut an, Colaka (Wir das direkt beim Amtsgericht gemacht?)! Eine Frage, die bei A und B auch eine Rolle spielt, ist, daß B von einem Kunden, für den A gearbeitet hat, kein Geld bekommen hat. Daraus leitet B ab, daß er folglich A die Stunden auch nicht zahlen muß, die er bei dem Kunden verbracht hat.

Das Löschen hatte ich angedacht, nachdem worldwidefab mit Hallo reagiert hatte.

Man nehme in diesem Fall an, daß die Rechnungen seit Juli/ August 2005 offen sind.

Hallo,

Du kaufst Dir in einem Schreibwarengeschäft einen Vordruck für den gerichtlichen Mahnbescheid ( ca. 2,- €), füllst ihn aus und schickst ihn an das zuständige Gericht. Von dort wird der Bescheid dem Kontrahenten zugeschickt und der hat dann 2 Wochen Zeit zum Reagieren. Möglichkeit 1: Er zahlt. Das wäre wohl für Dich das beste. Möglichkeit 2: Er legt Einspruch ein. Dann gibt es eine Gerichtsverhandlung und dann entscheidet der Richter. Möglichkeit 3: Er tut gar nichts. Dann kannst Du den geforderten Betrag unmittelbar vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

Selbst wenn es zu der erwähnten Gerichtsverhandlung kommt und Du komplett verlierst, dann hast Du wenigstens Klarheit und zwar für relativ wenig Geld. Meistens aber wird der Richter einen Vergleich vorschlagen und dann bleibt für beide Seiten noch ein bisschen was übrig. Wenn beide Parteien zu einem Anwalt gehen, dann müssen meistens beiden Seiten noch was drauflegen, weil die Anwaltsgebühren den Streitwert übersteigen.

Gruß Ebi