Klage beim Arbeitsgericht trotz Einigung?

Hallo,
ich bin total verunsichert.
Nach der Elternzeit teilte mir mein Chef mit, dass er nicht mehr mit mir zusammenarbeiten möchte und bot mir eine Abfindung an. Da der Betrieb nur 5 Mitarbeiter hat, fallen wohl sämtliche „Rechte“ heraus.
Wir schalteten also einen Anwalt ein um zumindest eine Abfindung auszuhandeln. Das Ganze ging recht schnell und wir erziehlten letzte Woche eine Einigung.
Zu meiner Überaschung kam gestern ein Schreiben von meinem Anwalt, dass er Klage beim Arbeitsgericht eingereicht habe. Das sei so üblich - meinte er…
Aber wofür???
Es ist alles geklärt.
Ich werde den Verdacht nicht los, dass die Anwälte sich auf diese Tour die Taschen voll machen wollen - nach dem Motto: Kostet die Mandanten ja nichts. Die sind ja Rechtschutzversichert.
Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll?

Gruß
Hobi

hallo.

mehr mit mir zusammenarbeiten möchte und bot mir eine
Abfindung an. Da der Betrieb nur 5 Mitarbeiter hat, fallen
wohl sämtliche „Rechte“ heraus.

??? bis 5 mitarbeiter dürfen diese wie sklaven gehalten werden, oder was meinst du?

Wir schalteten also einen Anwalt ein um zumindest eine
Abfindung auszuhandeln.

ich dachte, die hat der AG sowieso angeboten?

Das Ganze ging recht schnell und wir
erziehlten letzte Woche eine Einigung.
Zu meiner Überaschung kam gestern ein Schreiben von meinem
Anwalt, dass er Klage beim Arbeitsgericht eingereicht habe.
Das sei so üblich - meinte er…

mehr nicht? komischer anwalt.

Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll?

erstmal FAQ:1129 beachten, dann sehen wir weiter.

gruß

michael

Hallo Michael,

bei solch kleinen Betrieben gibt es sowas wie Kündigungsschutz nur bedingt. Der AG darf zwar auch nicht während der Elternzeit kündigen - aber danach! Und da machst Du nicht viel gegen außer eine Möglichst hohe Abfindung aushandeln. Und genau DAS haben wir versucht. Was der AG angeboten hat war am Ende nicht das, was ausgehandelt wurde…

Die entscheidende Frage aber bleibt: Warum reicht der eigene Anwalt Klage ein, wenn man sich eig außergerichtlich einig ist?

Gruß

Hallo

Die entscheidende Frage aber bleibt: Warum reicht der eigene Anwalt Klage ein, wenn man sich eig außergerichtlich einig ist?

Michael hat doch schon geschrieben: erstmal FAQ:1129 beachten, dann sehen wir weiter.

Viele Grüße