Klage beim Privatkauf

Hallo,

ich habe vor kurzem einen Artikel privat aus einem Forum erworben. Es wurde zu dem jeweiligen Artikel mir auch ein Bild zugesandt. Der artikel und das Bild stimmen überein. Jedoch wurde mir vorher versichert das dieser Artikel auch auf mein Auto passt. leider jedoch ist es nur für den Vor-Facelift und nicht für meinen Facelift. ist es möglich den Artikel zurück zuschicken und das ich auch dann mein Geld wieder bekomme, auch wenn der Verkäufer dies nicht will, da er meint gekauft wie gesehen und sich keiner Schuld bewusst ist??? Wie würden meinen Chancen in einem Gerichtsverfahren stehen???

Hallo,

wie genau hatte der Verkäufer den Artikel denn bezüglich Modellkompatiblität beschrieben ? ( Bezüglich Standard-Modellreihe und ggf. auch Facelift ? )

Wenn Dein Modell vom genannten Modell abweicht, trifft den Verkäufer keine Schuld, wenn er Deine Modellvariante nicht explizit benannte.
Evtl. lohnt es sich dann für Dich, den Artikel mit exakter Modellkompatiblität selber zum Verkauf anzubieten.

mfg

nutzlos

Hallo,

ja das dachte ich mir schon das ich da keinen Sinn sehe. Er hat es für einen Facelift angeboten. Ich selber fahre ja einen solchen Facelift. Passt aber trotzdem nicht. Auf der Rechnung kann der Verkäufer mir aber auch zeigen das es für den Facelift ist. Wird dann wohl scheinbar damals beim Verkäufer schon falsch geliefert worden sein und somit trifft Ihn keine Schuld und ich bleibe auf dem teil sitzen denke ich mal.

Aber danke für die schnelle Antwort.

Mfg

Sorry. Er hat nur Corolla e11 geschrieben gehabt. Aber dann habe ich bei Ihm nachgefragt ob es für den Facelift sei und da meinte er ja. Er hatte wohl damals auch dieses Fhrzeug gefahren, aber den Ansatz aus Zeit gründen und anschließend aus einem Unfall des Fahrzeuges nie verbaut. Das Teil sah aber auch noch aus wie neu, zudem habe ich ja auch das Teil auf einem Bild vorher gesehen. Da zählt doch bestimmt die klausel gekauft wie gesehen oder???
Werde mich dann wohl damit abfinden müssen und keinen privatkauf mehr vollziehen, oder habe ich doch noch eine Chance zu klagen bzw. zu gewinnen???

alos kann ich doch vor gericht gehen. Ich habe aber eine rechnung gezeigt bekommen von der firma wo die Artikelnummer meines Ansatzes drauf steht und somit dem Verkäufer dann keine schuld trifft
Abre trotzdem würde ich die klage gewinnen???

Hi,

alos kann ich doch vor gericht gehen. Ich habe aber eine
rechnung gezeigt bekommen von der firma wo die Artikelnummer
meines Ansatzes drauf steht und somit dem Verkäufer dann keine
schuld trifft
Abre trotzdem würde ich die klage gewinnen???

Ich frage mich wirklich warum es Menschen gibt, die bei jedem „Konflikt“ gleich ans „Klagen“ (resp. „Rechthaben-wollen“) denken. Du kannst bei einem Privatverkäufer nicht davon ausgehen, dass er Deine Frage fachmännisch sondern nur nach bestem Wissen und Gewissen beantworten kann. Er hat das Ding angeboten, wie es ist - und Du hast es gekauft.

Nun nimm doch den Vorschlag an und verscherbel das Ding selbst über eBay und lass es ansonsten gut sein.

Gruß,
Anja

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Hallo,

Bei Privatkauf gilt zunächst nur die Artikelbeschreibung, die im Angebot genannt wurde.

Wenn der Artikel dieser Beschreibung entspricht, auch auf einen Corolla e11 passen würde, dann sollte das Thema vom Tisch sein.
Wenn Du weiterverkaufen willst, nimmst Du die ABE des Anbauteils und fragst vorher bei einer Toyota - Werkstatt nach, auf welche Modelle das Teil exakt passt.

Der Rest ist eher die Schuld des Käufers, da er sich beim Verkäufer während der laufenden Auktion nicht richtig informierte. Im Zweifel handelt man vorab entsprechende Optionen aus, oder man bietet erst gar nicht. :wink:

Also machst Du Dich schlau und vertickst das Teil dann mit absolut zutreffender Artikelbeschreibung weiter.
Wenn es viele Bieter gab, sieht es dann auch nicht übel aus, das Geld wieder rein zu bekommen.

mfg

nutzlos