Klage beim Sozialgericht zurücknehmen

Hallo,

habe mal eine Frage. Herr X hat beim Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs.2 SGB zur Bewilligung von Leistungen etc. gestellt. Herr X möchte nun die Klage zurücknehmen. Kann er das? Entstehen ihm dadurch irgendwelche Nachteile?? Und muss er das begründen und wie sollte das Schreiben aussehen wenn es geht.

Gruss und danke im Voraus.

M.

Hallo,

„hiermit nehme ich meine Klage (oder wie das heißt) zurück.“

Gruss

Andreas