Hallo …ich bin neu hier…habe gestern eine Frage gestellt zum Thema Sozialhilfe im Ausland die wahrscheinlich noch nicht freigeschaltet worden ist
Hab zum gleichen Thema gleich noch einmal eine Frage.
Weiss jemand wenn man beim Sozialgericht eine Klage einreicht und darum bittet das so lange die Klage noch nicht entschieden wurde vorab der Widerspruchsbescheid aufgehoben wird, ob das rechtlich moeglich ist?
Hallo,
habe gestern eine Frage gestellt
zum Thema Sozialhilfe im Ausland die wahrscheinlich noch nicht
freigeschaltet worden ist
Hier gibt es kein „Freischalten“. Entweder du hast gegen Regeln verstoßen. Dann wurde deine Frage vermutlich gelöscht. Oder du hast deine Frage irgendwo anders versteckt.
Weiss jemand wenn man beim Sozialgericht eine Klage einreicht
und darum bittet das so lange die Klage noch nicht
entschieden wurde vorab der Widerspruchsbescheid aufgehoben
wird, ob das rechtlich moeglich ist?
Ein Kläger hat keinen Einfluß auf das Verfahren. Die Klage hat aber aufschiebende Wirkung (§ 86a SGG). D.h. die Entscheidung, gegen die sich die Klage richtet, wird noch nicht vollzogen.
Gruß
Otto